Seite wählen

Nach dem verhinderten Terroranschlag in der Düsseldorfer Innenstadt, dessen Planung durch Festnahme dreier Verdächtiger am 2. Juni 2016 bekannt wurde, hat sich der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland bei NRW-Innenminister Ralf Jäger nach Hintergründen und Erkenntnissen über die Verdächtigen erkundigt. Drei von ihnen wurden jeweils in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg festgenommen, teils in Flüchtlingsunterkünften. Zur Verhinderung der Anschlagspläne kam es durch die Aussage eines vierten Verdächtigen, der in Frankreich in Untersuchungshaft sitzt und dort den Behörden offenbarte, dass ein Anschlag im Namen des „Islamischen Staates“ bevorstehe.

Jäger bestätigt dem Abgeordneten, dass die Sicherheitsbehörden in NRW bereits im Februar 2016 durch die französischen Bundesbehörden informiert wurden. Konkretes zu den vier Terrorverdächtigen führt er aber mit Verweis auf das Ermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft nicht auf. „Es bleibt leider völlig offen, ob die in Deutschland aufgegriffenen Verdächtigen nur durch Saleh A.s Aussage in Frankreich ins Visier der Ermittlungen geraten sind“, bedauert Golland.

Zwei der in Deutschland festgenommenen Personen wurden laut Jäger im Frühjahr 2015 in einer Erstaufnahmeeinrichtung in NRW registriert und später Kommunen zugewiesen. Eine Sicherheitsabfrage sei nicht durchgeführt worden, da kein Anlass bestanden habe, so der Minister.

„Man kann nur hoffen, dass die Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes künftig dazu führt, dass Terrorverdächtige aus anderen Ländern, die in NRW leben, schnell inhaftiert und bei bestätigtem Verdacht ausgewiesen werden“, betont Innenexperte Golland.

Seit Mitte April wird das zwei Monate zuvor beschlossene Gesetz umgesetzt, wie Jäger angibt. Konkret werden die Personalinfrastrukturkomponenten (PIK) des Bundes für die Flüchtlingsregistrierung genutzt. Alle Neuzugänge können in NRW erkennungsdienstlich behandelt werden und bekommen einen Ankunftsnachweis. In den Landesunterkünften für Flüchtlinge sind inzwischen 146 PIK installiert. Es werden digitale Fingerabdrücke genommen und biometrische Lichtbilder der Asylsuchenden erstellt. Die Daten werden sofort in das Ausländerzentralregister des Bundes übermittelt, wo ein automatischer Abgleich mit Daten der Bundesbehörden stattfindet.

„Die Erfassung nach dem neuen Gesetz wird allerdings nur für neu eingereiste Asylbewerber genutzt“, gibt Golland zu bedenken. „Die Landesregierung hat keinen richtigen Überblick, wer vor der Umsetzung hierhergekommen ist.“ Der Abgeordnete fordert eine weitere Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden – für NRW speziell mit den Beneluxstaaten und Frankreich.

Weitere Informationen: Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/12474)