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Die Zahl der Polizeieinsätze, bei denen Schusswaffen nach § 1 des Waffengesetzes sichergestellt wurden, sinkt glücklicherweise seit 2010 von 4.001 über 4.156 in 2011 auf 3.357 Fällen im letzten Jahr. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des CDU-Innenpolitikers Gregor Golland MdL hervor. Nicht erfasst wird aber die Frage, ob eine Waffe „legal“ oder „illegal“ ist, da dies im Waffengesetz nicht vorgesehen sei:

„Die fallende Tendenz ist gut, die Zahl von durchschnittlich 10 Fällen pro Tag in Nordrhein-Westfalen immer noch erschreckend hoch“, zieht Gregor Golland Bilanz. „Nicht gut ist aber, dass die Polizei offenbar keine Kenntnis darüber erlangen kann, ob eine Waffe auf legalen Wegen nach Deutschland kommt, oder nicht. Hier sollte der Gesetzgeber – auch zum Schutz von Polizei und Bevölkerung – nachbessern. Die Antwort habe ich zum Anlass genommen, weitere Nachfragen zur Herkunft und zur Berechtigung der beteiligten Personen zu stellen. Die Antwort auf die Kleine Anfrage 5146 als auch meine neue Kleine Anfrage sind beigefügt.

Weiterführende Infos: Antwort auf meine Kleine Anfrage