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Drucksachen 17/2114 und 17/2477

 

Das „Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes“ war diese Woche Thema im Plenum. Konkret betreffen die beschlossenen Änderungen die Befugnisse des Zolls. Dazu erklärt der CDU-Abgeordnete Gregor Golland:

„Es war höchste Zeit, dass wir die Befugnisse der Zollbeamten erweitern. Eine einfache Maßnahme, die zur Stärkung der inneren Sicherheit beiträgt; eine einfache Maßnahme, die seitens der rot-grünen Vorgängerregierung sieben Jahre lang blockiert wurde.

Zollvollzugsbedienstete dürfen jetzt in Eilfällen polizeiliche Amtshandlungen vornehmen. Diese Regelung ist vor dem Hintergrund sämtlicher aktueller sicherheitspolitischer Diskussionen ein notwendiger und überfälliger Schritt.

Bisher hatten Zollbedienstete in Nordrhein-Westfalen das Problem, selbst dann nicht eingreifen zu dürfen, wenn dringend polizeiliches Handeln geboten war. Es mussten zunächst die Kollegen der Polizei dazu gerufen werden. Mit der Gesetzesänderung geben wir den Zollbeamten eine Ermächtigungsgrundlage für schnelles Handeln, wenn es notwendig ist. Das ist auch mit Blick auf die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität eine wichtige Maßnahme.

Mit der gesetzlichen Änderung halten wir gleichzeitig auch das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Landespolizei, Bundespolizei und dem Zoll zu erreichen. Ein weiterer richtiger Schritt, unser Land
sicherer zu machen.“