Ausgabe 502 vom 22.12.2023
Subventions-Stopp: Ampel-Regierung sorgt täglich für neuen Ärger
Die Bundesregierung manövriert sich selbst immer mehr ins Aus und sorgt mit ihren hilflosen und ungerechten Sparplänen – bedingt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – für täglich neuen Ärger. Nun wurde die Umweltprämie für den Kauf von Elektro-Autos innerhalb von 24 Stunden gestoppt. Das heißt, wer ein E-Auto kaufen will oder schon eins bestellt, aber noch nicht zugelassen hat, erhält keine Förderung mehr. Der Unmut der Bürger über diese und andere Entscheidungen der Ampel ist mehr als verständlich. Die Bundesregierung hat sich völlig verrannt. Das erkläre ich auch in meinem Statement bei RTL West.
Erftstadt: Zusätzliche finanzielle Unterstützung durch das Land
Wie Kommunalministerin Ina Scharrenbach jetzt mitgeteilt hat, stellt die Landesregierung 2024 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 10 Millionen Euro für 27 Kommunen zur Verfügung, die besonders von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen waren. Die Mittel sollen finanzielle Nachteile von Kommunen, denen durch die Naturkatastrophe Personalmehrbedarfe entstanden sind, rückwirkend pauschal ausgleichen. Ich begrüße es sehr, dass Erftstadt mit 350.000 Euro unterstützt wird. Die Bundesregierung hatte von Beginn an deutlich gemacht, dass aus ihrem Aufbaufonds keine kommunalen Personalbedarfe gezahlt werden dürfen. Daher springt das Land Nordrhein-Westfalen trotz herausfordernder Haushaltslage ein. Die Billigkeitsleistung erfolgt als Festbetrag in Form einer nicht rückzahlbaren Leistung. Anfang 2024 wird es einen entsprechenden Runderlass geben und bald darauf die Auszahlung. Details erfahren Sie hier.
Landtag: Besuchergruppe aus Brühl
In der vergangenen Plenarwoche begrüßte ich im Landtag das Leitungsteam des Brühler Seniorenzentrums Johannesstift mit dem Einrichtungsleiter Werner Virnich. Wir sprachen u.a. über den Fachkräftemangel, mit dem auch die Brühler Einrichtung zu kämpfen hat, und was die Landesregierung dagegen unternimmt – Stichwort Fachkräfteoffensive. Zudem ging es um durch die Wirtschaftskrise bedingte Sorgen der Branche. Ich habe auch von meiner täglichen Arbeit als Abgeordneter erzählt und von Erfolgen im Bereich der Inneren Sicherheit. Mehr zu dem Besuch lesen Sie hier.
Vorlesestadt: Kommunen können sich jetzt bewerben
Die „Stiftung Lesen“ ruft Kommunen dazu auf, sich um den Titel der „Vorlesestadt 2023“ zu bewerben. Jedes Jahr werden drei Städte oder Gemeinden ausgezeichnet, die zum bundesweiten Vorlesetag und auch den Rest des Jahres besonders aktiv in der Leseförderung waren. Finden das ganze Jahr über Vorleseaktionen statt? Vielleicht an außergewöhnlichen Orten? Haben besondere Menschen vorgelesen? Ich würde mich freuen, wenn sich Kommunen in meinem Wahlkreis und im gesamten Rhein-Erft-Kreis bewerben. Dazu muss ein Bewerbungstext eingereicht werden, der beantworten sollte, was das Vorleseengagement vor Ort so besonders macht. Bewerbungsfrist ist der 15. Februar 2024. Weitere Informationen erhalten Sie hier.