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Der Landesinnenminister definiert selbst, welche Aufklärungspflichten er gegenüber Abgeordneten und der Öffentlichkeit hat. „Die Opposition darf seine Arbeit zwar kontrollieren, aber nur in dem Maß, wie er es will?“, fragt sich der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, der den Innenminister zu seiner intransparenten Informationspolitik über Verschlusssachen (VS) befragte, nachdem bekannt geworden war, dass der Kölner Express zunächst mehr Informationen über die Silvesternacht erhielt, als das Parlament.

Immer wieder verweigert die Landesregierung Auskünfte zu ihrer Arbeit, weil die angefragten Informationen als Verschlusssache eingestuft sind; zum Schutz des öffentlichen Interesses werden Dokumente als geheim eingestuft. „Keine Person darf über eine VS umfassender oder eher unterrichtet werden, als dies aus dienstlichen Gründen unerlässlich ist“, führt der Innenminister in seiner Antwort an Golland aus. Dieser erwidert: „Ein Abgeordneter hat immer einen dienstlichen Grund, wenn er seiner Aufgabe als gewählter Volksvertreter nachkommt und seine Arbeit macht.“

„Gerade in Bezug auf die immer noch nicht aufgeklärten Vorgänge der Silvesternacht, verstärkt sich so der Verdacht, die Landesregierung könnte die Vorgänge und Hintergründe der Silvesternacht vertuschen“, so Golland.

Weitere Informationen: Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/12273)