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Nachdem in Bayern erste Probleme mit Drohnen über verschiedenen Justizvollzugsanstalten offenkundig wurden, habe ich mich bei der Landesregierung erkundigt, ob auch in NRW Fälle bekannt seien. Die Antwort zeigt, dass man die Thematik gut im Blick haben muss. Denn bisher sind sieben Überflüge bekannt geworden, gegen eine Person ist ein Ermittlungsverfahren anhängig.

Die Justiz muss sicherstellen, dass mit Drohnen keine verbotenen oder gefährlichen Gegenstände in die JVA geschmuggelt werden können.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage finden Sie hier.