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Der Landtagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Gregor Golland erklärt:

„Die Flüchtlingspauschale des Landes wird trotz der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung nicht den realen Herausforderungen der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis in diesem Jahr gerecht. Unsere Städte erhalten nicht die Mittel, die für die großen Aufgaben der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen notwendig wären.

Denn nach dem aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Flüchtlingspauschale wird nicht die Zahl der Flüchtlinge zum 1. Januar 2016 zum Maßstab der Höhe der Landesmittel genommen, sondern ein Prognosewert aus dem Oktober vergangenen Jahres. Dabei lebten in den nordrhein-westfälischen Kommunen nach einer aktuellen Statistik der Bezirksregierung Arnsberg zum 1. Januar 2016 217.000 anstatt 181.000 Flüchtlinge. Für landesweit 35.000 Flüchtlinge sehen die Kommunen demnach keinen Cent.

Auch unsere zehn Städte im Kreis müssten eigentlich über 9,2 Millionen Euro mehr an dringend notwendigen Landesmitteln erhalten. Diese Anpassung der Flüchtlingspauschale muss die rot-grüne Landesregierung jetzt vornehmen. Diesen Betrag brauchen Kommunen, um keine Steuern zu erhöhen oder Aufgaben zu reduzieren. Die kommunalen Haushalte dürfen nicht ins Wanken geraten, weil mit völlig überholten Prognosen geplant wird. Außerdem muss die Landesregierung endlich dafür sorgen, dass bei der Verteilung von Flüchtlingen keine Kommune benachteiligt wird. Die chaotische Praxis des Landes führt aktuell dazu, dass einige Kommunen eine erheblich geringere Anzahl an Flüchtlingen zugewiesen wird, die dann von anderen Kommunen ohne finanziellen Ausgleich aufzunehmen sind.

Der Innenminister scheint die Übersicht bei der Zuweisung von Flüchtlingen und bei der entsprechenden Verteilung der Flüchtlingspauschale mittlerweile völlig verloren zu haben. Die Verteilung der Landesmittel muss umgehend nach der tatsächlichen Anzahl der Flüchtlinge berechnet werden. Die Kommunen brauchen das Geld für die wirklich vor Ort zu versorgenden Flüchtlinge und nicht für irgendeine vom Innenministerium ausgedachte Anzahl an Asylbewerbern. Die Kommunen dürfen nicht dafür herhalten, die massiven Fehler des Innenministeriums auszubaden.“