Ausgabe 585 vom 16.01.2026
Klausurtagung: Einblicke in die Drohnenabwehr
Bei der Klausurtagung des Arbeitskreises „Innen“ der CDU-Landtagsfraktion habe ich wichtige Fakten zu den Möglichkeiten der Drohnenabwehr durch unsere Polizei erfahren. Beim LZPD NRW konnte ich u.a. einen so genannten GPS-Jammer testen, ein Gerät, das das GPS-Signal von Drohnen stört. Eine andere Möglichkeit der Abwehr ist, eine kleine Drohne loszuschicken, die ein Fangnetz auswerfen kann. Schließlich können Drohnen in niedrigen Höhen auch abgeschossen werden. Es waren sehr interessante Eindrücke und gute Diskussionen, auch zum Einsatz, der Anwendung und den Perspektiven künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen ist übrigens beim Thema Drohnenabwehr führend in der Detektion – etwa durch Radar –, der Identifikation und der Bekämpfung. Allerdings reicht dies nicht für große militärische Drohnen aus. Da muss die Bundeswehr aktiv werden. Hier müssen und werden wir am Ball bleiben. Weitere Fortschritte bei der Drohnenabwehr werden wir in NRW politisch einfordern und begleiten.
Köln: Nicht erfolgte Abschiebung ist Verwaltungsversagen
Ein in Köln lebender Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina sollte bereits im Jahr 2003 wieder in seine Heimat abgeschoben werden, ist aber bis heute noch mit Duldung, die ständig verlängert wird, im Land. Er hatte sich der Rückführung damals entzogen und war für vier Jahre untergetaucht. Inzwischen ist er mehrfach straffällig geworden. Zudem hat er acht Kinder. Die Stadt Köln glaubt nicht, dass die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt werden kann. Stattdessen kassiert der Mann monatlich 7.300 Euro Sozialhilfe für seine Familie. Das sind jährlich fast 90.000 Euro. Der Fall ist gleich in mehrfacher Hinsicht ein Skandal: Es handelt sich um Verwaltungsversagen, Recht und Gesetz werden nicht durchgesetzt und der Sozialstaat wird ausgeplündert. Die Angelegenheit muss jetzt geklärt werden. Andernfalls ist das Wasser auf die Mühlen von radikalen Parteien. Lesen Sie dazu auch meine Äußerungen in „Focus online“ und sehen Sie mein Statement bei „RTL West“.
Brühl: Cultra pilotiert Projekt zur Krisenvorsorge an Schulen
Bei einem Besuch im Jugendkulturhaus Cultra in Brühl habe ich mich über ein Projekt informiert, das im Sommer 2025 in die Pilotphase ging und das der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Rhein-Erft/Düren – Träger des Cultra – gerne landes- und später bundesweit ausrollen würde: „Krisenvorsorge & Katastrophenschutz – für eine resiliente Schule“. Es geht darum, Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen auf multiple Krisenszenarien vorzubereiten. Das Pilotprojekt fand im Juni 2025 an der Hauptschule Lechenich und im Cultra statt. Dabei lernten 39 Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen zum Beispiel, was in einen Notfallrucksack gehört oder wie der Katastrophenschutz in der Region aufgestellt ist, beschäftigten sich aber auch künstlerisch mit dem Thema. Die Idee ist, Schulen in Krisen handlungsfähig zu machen. Der ASB plant, die Inhalte des Projekts mit Experten und Partnern weiterzuentwickeln. Es könnte später NRW-weit ausgerollt werden und die teilnehmenden Schulen sollen dann ein Schulsiegel erhalten. Ich halte das für eine gute Idee und habe unsere Landesministerin für Schule und Bildung über das Vorhaben informiert. Mehr dazu erfahren Sie auf meiner Webseite.
Straßenausbau: Land erstattet Rhein-Erft-Städten mehr als drei Millionen Euro
Das Land Nordrhein-Westfalen hat Kommunen, die seit 2018 Straßenausbaumaßnahmen auf den Weg gebracht haben, bislang mehr als 213 Millionen Euro erstattet. Hintergrund ist die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Grundstücksbesitzer. Damit den Kommunen das entsprechende Geld nicht in ihren Kassen fehlt, können sie die Erstattung beantragen. Rund 3.200 solcher Anträge sind eingegangen, seitdem das möglich ist. Auch im Rhein-Erft-Kreis haben bereits fünf Städte – Bergheim, Brühl, Hürth, Kerpen und Pulheim – insgesamt mehr als drei Millionen Euro an Erstattung erhalten.
Mit der vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben wir eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit beendet. Für viele Menschen ging es um mehrere tausend Euro, teilweise sogar um existenzbedrohende Summen. Seit 1969 hat keine Landesregierung das Kommunalabgabengesetz angefasst und sich an diese Reform herangetraut. Wir haben das 2020 getan, und zwar auf einer soliden finanzpolitischen Basis. Zunächst hat das Land die Hälfte der Straßenausbaubeiträge übernommen, ab 2022 100 Prozent – und zwar auch rückwirkend bis Anfang 2018 für diejenigen, die vorher noch selbst die Hälfte zahlen mussten. Seit 2024 ist es gesetzlich verboten, überhaupt noch Beiträge von Anliegern zu erheben. Stattdessen bekommen die Kommunen das Geld zu 100 Prozent vom Land erstattet. Ihnen entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil. Näheres lesen Sie in der Pressemitteilung der Landesregierung sowie auf meiner Webseite.
Schule: ABC-Klassen für bessere Sprachförderung
Die geplante Einführung der sogenannten ABC-Klassen in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung frühkindlicher Sprachkompetenz und zur Sicherung gleichwertiger Bildungschancen für alle Kinder im Land. Gerade in einer vielfältigen Gesellschaft ist es entscheidend, dass alle Kinder – unabhängig von ihrer Herkunft – mit starken sprachlichen Grundlagen in ihre Schullaufbahn starten können. ABC-Klassen sind verpflichtende schulische Vorbereitungskurse im Jahr vor der Einschulung, in denen die sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten der Kinder gezielt gefördert werden. So sollen sie bei Schulbeginn über die nötigen Deutschkenntnisse verfügen, um aktiv am Unterricht teilzunehmen und den Anforderungen im Schulalltag gewachsen zu sein.
Das Land plant eine landesweit einheitliche Sprachstandserhebung bereits bei der Schulanmeldung, die ab 2028 vom Herbst auf das Frühjahr vorverlegt wird, sowie verpflichtende Förderangebote für Kinder, deren Sprachstand den Anforderungen noch nicht entspricht. Die ABC-Klassen werden in schulischer Verantwortung stattfinden und von qualifizierten Lehr- und Fachkräften begleitet. Der erforderliche finanzielle Ausgleich an die Schulträger – auch im Rhein-Erft-Kreis – wird in einem Belastungsausgleichsgesetz geregelt. Nun gilt es, den Gesetzgebungsprozess im Landtag zu begleiten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht jetzt zunächst in die Verbändebeteiligung. Weitere Informationen finden Sie hier.