Ausgabe 551 vom 28.02.2025
Bundestagswahl: CDU ist bereit für den Politikwechsel
Deutschland hat gewählt: Die CDU ist stärkste Kraft und konnte ihr Ergebnis im Vergleich zur letzten Bundestagswahl verbessern. Damit hat Friedrich Merz klar den Auftrag zur Regierungsbildung erhalten. Auch die CDU Rhein-Erft ist bereit für den notwendigen Politikwechsel. Im Rhein-Erft-Kreis liegt die CDU mit 31,68 % über den Ergebnissen in Bund und Land. Ich freue mich, dass Dr. Georg Kippels MdB und Detlef Seif MdB zum wiederholten Mal Direktmandate holen konnten und den Rhein-Erft-Kreis weiterhin in Berlin vertreten werden. Das ist besonders wichtig mit Blick auf die für unseren Kreis bedeutsamen Themen Strukturwandel und Energieversorgung. Ein besonderer Dank geht an die vielen fleißigen Menschen, die jede Woche an den Wahlständen für unsere Themen geworben haben. Jetzt nehmen wir die Kommunalwahl im Herbst in den Fokus. Die CDU-Kreistagsfraktion und die CDU Rhein-Erft werden sich gemeinsam auf diese wichtige Wahl vorbereiten, denn wir wollen unseren Kreis weiter aktiv, lebenswert und schuldenfrei gestalten. Mehr zu den Ergebnissen der CDU im Kreis finden Sie auf den Seiten der Kdvz Rhein-Erft-Rur sowie in der Pressemitteilung der CDU Rhein-Erft. Sehen Sie außerdem hier einen Beitrag von „RTL West“ zu den anstehenden Koalitionsverhandlungen, in dem ich zu Wort komme.
Kommunen: Gesetzentwurf zur Altschuldenlösung auf den Weg gebracht
Die Entlastung unserer Kommunen durch die von Nordrhein-Westfalen vorangetriebene Altschuldenlösung nimmt konkrete Formen an. In dieser Woche hat das Landeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur anteiligen Entschuldung der Kommunen beschlossen. Damit gibt es jetzt einen Aktionsplan zur Teil-Entlastung der Städte und Gemeinden von übermäßigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten. Seit 2017 haben die Kommunen selbst schon erhebliche Anstrengungen unternommen und rund 25 % dieser Kredite getilgt, was rund sieben Milliarden Euro entspricht. Die Höhe der Kredite belastet die kommunalen Haushalte aber weiterhin enorm. Die Entlastung erfolgt nach drei Kriterien:
- Übergang von insgesamt bis zu 50 Prozent des gemeldeten und geprüften Gesamtvolumens der als übermäßig geltenden kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in die Schuld des Landes. Maßgeblicher Stichtag für die Betrachtung ist der 31. Dezember 2023.
- Nach Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm hat keine Kommune einen höheren Bestand an berücksichtigungsfähigen übermäßigen Verbindlichkeiten als 1.500 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Damit werden hoch verschuldete Kommunen im Rahmen einer Spitzenentschuldung besonders entlastet.
- Alle Kommunen erhalten hinsichtlich ihrer Betroffenheit von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung eine einheitliche Mindestentschuldung, wenn alle Anträge überprüft wurden und somit der potenzielle Entlastungsbedarf feststeht.
Detaillierte Informationen zu den Kriterien gibt es in der Pressemitteilung des NRW-Kommunalministeriums. Trotz der angespannten Lage des Landeshaushalts ist das Land in die Altschuldenlösung eingestiegen und investiert ab 2025 jährlich 250 Millionen Euro. Damit ist die schwarz-grüne Landesregierung die erste in der Geschichte Nordrhein-Westfalens, die dieses Problem entschlossen anpackt. Der Bund bleibt weiter aufgefordert, seine Zusage einer Beteiligung an einer Kommunalentschuldung einzuhalten. Mehr lesen Sie auch in der Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion NRW.
Kleine Anfrage: Wie viel Steuergeld erhalten NGOs?
Nachdem die Unionsfraktion im Bundestag über ihren Antrag zur Eindämmung der illegalen Migration hatte abstimmen lassen, gab es Demonstrationen gegen die CDU und gegen Friedrich Merz. Zu den Protesten wurde zum Teil von sogenannten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aufgerufen. Die CDU/CSU hat nun eine Kleine Anfrage zur Finanzierung von NGOs gestellt, um herauszufinden, wie hoch der Anteil staatlicher Förderung ist und ob darunter NGOs sind, die Demonstrationen gegen die CDU auf die Beine gestellt haben. Denn wenn eine NGO mit Steuergeld gefördert wird, muss sie sich politisch neutral verhalten. Sie darf sich auch nicht auf die Seite einer Partei, zum Beispiel aus dem linken Spektrum, stellen. Ich befürworte die Anfrage in einem Statement bei „RTL West“.
Dorfentwicklung: Jetzt wieder Förderanträge einreichen
Aktuell läuft noch bis zum 15. April 2025 die neue Förderrunde für die Struktur- und Dorfentwicklung. Damit setzt sich die Landesregierung erneut für die Stärkung des ländlichen Raums und lebendiger Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern ein. Ich rufe Gemeinden, Vereine und Einrichtungen auf, sich mit Projektideen zu bewerben. Vieles ist förderfähig, zum Beispiel der barrierefreie Umbau von Mehrfunktionshäusern, das Anlegen von Bouleplätzen, die Einrichtung sozialer Treffpunkte, eine Umnutzung land- oder forstwirtschaftlicher Gebäude zur Stärkung des dörflichen Lebens oder auch die Entwicklung von IT-Lösungen, um die Infrastruktur zu verbessern. Dabei können Projekte bis zu einer Zuwendungshöhe von 250.000 Euro gefördert werden. Das digitale Antragsverfahren für Antragsteller aus dem Rhein-Erft-Kreis läuft über die Bezirksregierung Köln. Mit dieser sollte man sich vor Einreichung eines Förderantrages in Verbindung setzen, um die Fördermöglichkeiten zu klären. Näheres erfahren Sie auf meiner Homepage.
Foto: CDU Rhein-Erft