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Die Landesregierung kann die Kosten für private Sicherheitsunternehmen, die in ihren eigenen Einrichtungen tätig sind, nicht benennen. „Unter Berücksichtigung eines vertretbaren Verwaltungsaufwandes“ sei es nicht möglich, abzufragen und auszuwerten, welche Einrichtungen durch private Sicherheitsfirmen geschützt werden, wie hoch der finanzielle Aufwand ist und wie viel Personal die Firmen dafür stellen. Das geht aus der Antwort von Innenminister Ralf Jäger auf eine parlamentarische Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland hervor. Hintergrund der Anfrage ist der steigende Umsatz von Sicherheitsfirmen in Nordrhein-Westfalen.

„Die Zahlen wären vermutlich peinlich für die Landesregierung“, nimmt Golland an. „Zunächst wurden Sicherheitsbedenken vorgeschoben, jetzt heißt es, die Informationen würden nicht zentral erfasst.“

Denn in den rot-grünen Haushaltsplänen gibt es laut Innenminister keine Position, die ausschließlich für Verträge mit Sicherheitsunternehmen vorgesehen ist. Daher könnten die Ausgaben für Bewachung an ganz unterschiedlichen Stellen aufgelistet sein. Werde eine Einrichtung des Landes von einem Dritten betrieben, der ein Sicherheitsunternehmen beauftragt, seien die Kosten dafür nicht einzeln aus der Abrechnung ersichtlich.

Somit müsste die Landesregierung zur Beantwortung der Anfrage für jede Einrichtung einzeln prüfen, ob es einen Vertrag mit einer Sicherheitsfirma gibt, wer ihn abgeschlossen hat und wo die Kosten aufgeführt sind. Der Personalaufwand müsste, wenn er nicht aus dem Vertrag hervorgeht, zusätzlich erfragt werden – alles in allem ein zu großer Aufwand.

„Die rot-grüne Regierung hat offenbar keinen Überblick über den Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen in ihren eigenen Einrichtungen und über die daraus resultierenden Kosten “, resümiert Golland. „Immer dann, wenn es um unangenehme Zahlen geht – ein gutes Beispiel ist etwa das Thema Unterrichtsausfall –, versucht die Landesregierung zu vertuschen und zu verschleiern.“

Weitere Informationen:
Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/8194)