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Das Land Nordrhein-Westfalen hat in fünf Jahren lediglich 450 Euro Belohnung zur Aufklärung von Straftaten und Verbrechen ausgezahlt, obwohl über 200.000 Euro zur Verfügung gestanden hätten. Auch bei Auslobungen durch Privatpersonen kommt es offenbar nur in den seltensten Fällen zu Auszahlungen. Dies ist in zwei Antworten der Landesregierung an den CDU-Abgeordneten Gregor Golland dokumentiert. „Wenn das so ist, kann zumindest der Staat auf das Einsatzinstrument verzichten“, kommentiert der Abgeordnete.

Golland hatte sich wiederholt bei der Landesregierung nach der Verwendung von jährlich mit 42.500 € veranschlagten Mitteln für Belohnungen erkundigt. Erst nach mehrmaligem Nachhaken ist nun klar: „Es wird zwar immer wieder behauptet, die Ausrufung von Belohnungen sei für Polizei und Staatsanwaltschaft sinnvoll, die Fakten belegen aber das Gegenteil. Da muss man sich fragen, ob das Instrument überhaupt richtig eingesetzt wird oder ob es nur dazu dient, die Bevölkerung zu beruhigen.“

Der Abgeordnete bemängelt auch, dass der Minister keine Aussage dazu trifft, warum das Angebot von Belohnungen offenbar kaum Erfolg zeigt. „Ich sehe in dieser Möglichkeit für den Bürger, bei der Aufklärung von Straftaten zu helfen, viel Potenzial“, so Golland. „Aber nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die Belohnung auch ausgezahlt wird.“

Weitere Informationen:
Antwort auf Kleine Anfrage (Drucksache 16/9462)
Antwort auf Kleine Anfrage (Drucksache 16/9463)