Es war ein unangenehmer und brisanter Vorfall für die Polizei: Bei einem Reitturnier in Hamm hat ein Beamter einen USB-Stick mit vertraulichen Unterlagen verloren, gekennzeichnet als „Verschlusssache für den Dienstgebrauch“. Der Datenträger wurde den Medien zugespielt. Der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland hinterfragte das Ereignis bei der Landesregierung und forderte, ihm die Richtlinien für die digitale Ablage und Speicherung von Verschlusssachen aufzulisten.
Was genau auf dem USB-Stick gespeichert war, sagt Innenminister Ralf Jäger nicht – mit Hinweis auf das laufende Verfahren. Generell löse ein solcher Vorfall aber „polizeiliche und dienstrechtliche Untersuchungen gegen den betroffenen Beamten und den anonymen Übermittler aus“.
Fest steht: Dienstliche Daten der Polizei NRW dürfen nur auf Datenträgern transportiert werden, die vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Die IT-Richtlinie der Polizei erlaubt außerdem keine Nutzung dienstlicher IT für private Zwecke und umgekehrt.
Weiterhin verweist Jäger auf die Verschlusssachenanweisung des Landes NRW. Diese sieht zum Beispiel vor, dass Verschlusssachen nur außerhalb verschlossener Räume aufbewahrt werden dürfen, wenn das aus dienstlichen Gründen unerlässlich ist. Wird eine Verschlusssache entnommen, ist dies schriftlich festzuhalten.
„Wie genau es zu diesem ungeheuerlichen Vorfall gekommen ist, wird die Landesregierung wohl vertuschen“, vermutet Golland. „Minister Jäger muss sich jedoch für eine lückenlose Aufklärung einsetzen, denn so etwas darf nicht wieder passieren.“
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Antwort der Landesregierung