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Wie gut besetzt sind die Mobilen Einsatzkommandos und die Spezialeinsatzkommandos in Nordrhein-Westfalen? Das erfragte der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland bei Innenminister Ralf Jäger. „In Zeiten steigender Kriminalität und Gefahren durch Terroristen oder psychisch kranke Menschen – Stichwort München – ist ein ausreichender personeller Bestand der MEK und SEK auch in unserem Bundesland wichtiger denn je“, betont der Abgeordnete.

Zur Sicherung der Personalstärke in den kommenden Jahren kann nach Meinung des Innenexperten ein den Frauenförderrichtlinien des Landes entsprechender Anteil an weiblichen Einsatzkräften ebenso beitragen wie angemessene Polizeizulagen. Auch diese ließ sich Golland auflisten: „Schließlich gelten für Beamte der Spezialeinheiten erheblich erhöhte Versicherungsbeiträge.“

Leider fällt die Antwort des Ministers sehr dürftig aus. Zur Personalstärke und zum Frauenanteil macht er keine Angaben, weil derartige Details nicht veröffentlicht werden. Jäger teilt lediglich den schon bekannten Umstand mit, dass bis 2020 jeweils ein zusätzliches MEK in Dortmund, Düsseldorf und Essen aufgebaut werden soll.

Die Polizeizulagen werden dagegen komplett aufgelistet. Dabei fällt auf, dass MEK-Kräfte dort, wo sie überhaupt aufgelistet werden, die gleichen Zulagen wie Personal mit anderen Verwendungen erhalten. Manche Zulagen sind recht dürftig – Beispiele: Die Sonn- und Feiertagszulage von 3,15 Euro/Stunde oder die Zulage für das Räumen und Vernichten von besonders gefährlicher Munition (3,83 Euro/Tag). Zudem beruhen die Zulagen teils auf sehr alten Erlassen des Innenministeriums. Die Fahndungskostenpauschale stammt aus dem Jahr 1988, die Bekleidungszuschüsse wurden zuletzt 2002 geregelt.

Golland: „Es hat sich in den vergangenen Jahren viel für die Polizei geändert, von gefährlicheren Einsätzen bis zu viel höherer Arbeitsbelastung. Es ist ein Versäumnis der aktuellen Landesregierung, dass darauf noch nicht mit einer Erhöhung der Zulagen reagiert wurde. Nach der Verabschiedung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes ist hier unbedingt noch eine Anpassung nötig. Dabei sollte auch genauer zwischen verschiedenen Verwendungen unterschieden werden.“

Weitere Informationen: Antwort der Landesregierung