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Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass die Ausreise nach Syrien oder in den Irak mit dem Zweck, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten, künftig strafbar ist, ebenso die Planung einer solchen Reise. Den Verdächtigen kann zudem der Personalausweis entzogen werden. So soll gewährleistet werden, dass Islamisten nicht in die besagten Regionen ausreisen, obwohl ihnen der Reisepass entzogen wurde.

Dies begrüßt der nordrhein-westfälische CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland: „Es ist mir unverständlich, dass der Staat einfach zugeschaut hat, wie offenbar bekannte Salafisten und Sympathisanten ungehindert aus- und auch wieder einreisten, ohne dass die zuständigen Behörden eingriffen. Die statistische Erfassung von Reisebewegungen mindert die Gefahr nicht, die von diesen Personen ausgeht.“

Die Anzahl der aus Nordrhein-Westfalen in Richtung Syrien und Irak ausgereisten Islamisten ist besorgniserregend. Kürzlich hatte Innenminister Ralf Jäger dem CDU-Abgeordneten mitgeteilt (Drucksache 16/8209), dass von 2011 bis heute 266 Islamisten ausgereist sind, bei 175 davon gab es Anhaltspunkte für den Anschluss an eine dschihadistische Gruppe. Ab 2013 sind 50 Rückkehrer verzeichnet.

Vor diesem Hintergrund fragt Golland nun die Landesregierung, wie viele Aus- und Einreisen von gefährlich eingestuften Islamisten aus Nordrhein-Westfalen ab 2011 verhindert wurden und wie die Verfahren in diesen Fällen abgelaufen sind. Zudem möchte er die Akzeptanz der Landesregierung für die neue Bundesgesetzgebung wissen: „Wie steht die Landesregierung zu einer grundsätzlichen Verhinderung der Aus- und Einreise von als gefährlich eingestuften Islamisten?“

Weitere Informationen:
Kleine Anfrage (16/8553)