Der Erwerb lange brachliegender Grundstücke, Anpassung an die gestiegenen Baukosten, Stärkung der Nahmobilität – das sind nur einige Neuerungen, mit denen auch die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis künftig im Rahmen der Städtebauförderung arbeiten können. NRW-Heimat- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat den Aufruf für das Programm für das Jahr 2024 vorgestellt.
Die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker, Thomas Okos und Gregor Golland, begrüßen die neuen bzw. erweiterten Möglichkeiten für die Stadtverwaltungen.
„In Zusammenarbeit mit verschiedenen Kommunen hat das Land einiges vereinfacht und sorgt für mehr Handlungsfreiheit der Städte und Gemeinden. Damit einher geht zum Teil auch mehr Verantwortung. Wir vertrauen da auf die Stärken unserer Kommunen.“
Die drei Abgeordneten nennen beispielsweise die Einführung eines kommunalen Entwicklungsfonds. „Damit können so genannte ‚Problemimmobilien‘, etwa verwahrloste Gebäude, oder für eine Neuplanung wichtige Grundstücke übergangsweise von der Stadt gekauft und einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Eigenständige Fördergegenstände sind künftig die Sicherung oder der Erhalt denkmalgeschützter oder städtebaulich bedeutsamer Gebäude oder technischer Anlagen. Ziel ist, dass keine weitere Schädigung stattfindet.“27
Wie die Christdemokraten erläutern, werden ebenso Maßnahmen förderfähig, die einen städtebaulichen Beitrag im Rahmen der Stärkung der Nahmobilität leisten. Zudem können als „Maßnahmen mit experimentellem Charakter“ besondere Prozesse und Investitionen gefördert werden, bei denen es zum Beispiel zu den Themen Klimaschutz und energetische Transformation um die Suche nach innovativen, schnell umsetzbaren Lösungen geht. „Das ist wichtig für unsere Städte, die sich den Herausforderungen durch den Strukturwandel stellen“, betonen Golland, Okos und Plonsker.
„Das Land unterstützt die Kommunen auch erstmals bei den Baukosten, die ja enorm gestiegen sind. Sie werden pauschal durch einen vom Ministerium festgelegten Index berücksichtigt, der die Preisentwicklung der vergangenen fünf Jahre im Blick hat.“
Gleichzeitig werden mit dem aktuellen Aufruf für die Städtebauförderung manche Förderbedingungen neu geregelt. So sind etwa bei Maßnahmen im Tiefbau soweit möglich im Unterbau ausschließlich recycelte Baustoffe zu verwenden.
„Die künftige Städtebauförderung eröffnet unseren Kommunen mehr Spielräume, um Projekte schneller und effektiver voranzubringen und so die Wohn- und Lebensqualität zu steigern“, resümieren die drei CDU-Landtagsabgeordneten. „Wir würden uns freuen, wenn die Städte im Rhein-Erft-Kreis von den neuen Möglichkeiten profitieren. Anträge können bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden.“
Für bestehende Fördergebiete sowie bereits anerkannte und in der laufenden Förderung befindliche Gesamtmaßnahmen sind Übergangsregelungen vorgesehen. Details dazu und mehr Informationen gibt es im Programmaufruf unter: https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2023-07-14-mhkbd-stadtebauforderung-24-aufruf-redaktionell-korrigiert.pdf