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Gute Nachrichten für alle Mitglieder der Bahnengolf-Sportvereinigung Kerpen sowie des VTHC Grün-Weiß Frechen: In der aktuellen Förderrunde des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten die Vereine aus dem Rhein-Erft-Kreis insgesamt rund 163.600 Euro für umfangreiche Umbauarbeiten. Das teilen die CDU-Landtagsabgeordneten Romina Plonsker und Gregor Golland mit. 

Die Sportvereinigung aus Kerpen-Brüggen bekommt für drei Maßnahmen 50.300 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen: Die Modernisierung des Vereinsheims (Kosten: 27.136 Euro, Förderung: 24.400 Euro), die Neugestaltung der Fußgängerrampe zur Anlage (Kosten: 12.804 Euro, Förderung: 11.500 Euro) sowie die Sanierung des Außengeländes (Kosten: 16.390 Euro, Förderung: 14.400 Euro).
 
Die Tennisabteilung des VTHC Grün-Weiß Frechen erhält für zwei Maßnahmen 113.336 Euro: Die Modernisierung der Tennisplätze 2, 3 und 4 (Kosten: 85.430 Euro, Förderung: 64.072 Euro) und die Modernisierung der sanitären Anlagen und Umkleiden (Kosten: 65.686 Euro, Förderung: 49.264 Euro). 

„Wir freuen uns sehr, dass die BGSV Kerpen und der VTHC Grün-Weiß Frechen nun die Möglichkeit haben, moderne und bedarfsgerechte Sportstätten anzubieten“, betonen Gregor Golland und Romina Plonsker. „Mit den Förderbescheiden können die Verantwortlichen der Vereine mit den Arbeiten beginnen. Nachdem in den vergangenen Legislaturperioden unter Rot-Grün die Investitionen in unsere Sportstätten gestockt haben, hat die Landesregierung mit dem Sportstättenförderprogramm ein deutliches Zeichen gesetzt und stärkt so NRW weiterhin als Sportland Nummer 1. Schön, dass wir mit den Förderentscheidungen unsere Sportvereine unterstützen können. Denn nur wenn Sportstätten auf dem neuesten Stand sind, können die Vereine ihre wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft wahrnehmen.“

Hintergrund:

Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können.