Ausgabe 587 vom 30.01.2026
Antrag im Plenum: Einführung der Beweislastumkehr gefordert
In Nordrhein-Westfalen haben wir der Organisierten Kriminalität sowie der Steuer-, Geldwäsche- und Finanzkriminalität den Kampf angesagt. Tätergruppen agieren zunehmend professionell dabei, illegal erlangtes Vermögen durch legale Geschäftsaktivitäten oder undurchsichtige Strukturen in den legalen Wirtschaftskreislauf zu bringen und so dem Zugriff durch den Staat zu entziehen. Wir reden zum Beispiel von Immobiliengeschäften, verschachtelten Firmenkonstruktionen, Briefkastenfirmen im Ausland, Strohmännern oder der Nutzung von Bargeld oder Kryptowährung. Bislang sind Ermittlungen gegen solche Tätergruppen problematisch, weil Herkunftsnachweise des Geldes verweigert und durch Scheintransaktionen oder Scheindarlehen eine legale Herkunft der Vermögenswerte vorgetäuscht wird. Polizei, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden können eine kriminelle Herkunft des Geldes nur schwer nachweisen. Die Nachweispflicht liegt aber komplett bei der Strafverfolgungsbehörde.
Dies wollen wir durch die Einführung der Beweislastumkehr ändern: Wer auffällig viel Vermögen ansammelt und die legale Herkunft nicht plausibel erklären kann, soll künftig zur Offenlegung verpflichtet werden. Ansonsten kann das Vermögen eingezogen werden. Wir drehen der Organisierten Kriminalität den Geldhahn zu. Um das zu erreichen, haben wir in dieser Woche im Landtag einen Antrag beschlossen, der die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene weiter für die Einführung der Beweislastumkehr und deren gesetzliche Verankerung einzusetzen. Gerade vor einem Monat hat NRW eine Bundesratsinitiative eingebracht, um wirksame Instrumente der Vermögenseinziehung und erweiterte Ermittlungsbefugnisse voranzutreiben. Die konsequente Abschöpfung illegalen Vermögens ist ein zentrales Mittel im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität. Mehr zum Thema lesen Sie hier.
Kinderbetreuung: Landtag beschäftigt sich mit KiBiz-Reform
Erstmals haben wir uns im Plenum mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschäftigt, den die Landesregierung in dieser Woche beschlossen hat. Zuvor gab es einen intensiven Austausch mit den beteiligten Verbänden, Kritik und Anregungen wurden aufgenommen und der Gesetzentwurf entsprechend angepasst. Ziel der Reform ist mehr Verlässlichkeit und Stabilität in der Betreuung der Kleinsten sowie die Schaffung von entlastenden und flexibleren Strukturen.
Dies soll u.a. mit mehr finanziellen Mitteln erreicht werden. Für die frühkindliche Bildung sind für das Haushaltsjahr 2026 mehr als 6 Milliarden Euro eingeplant – so viel wie nie zuvor. Mit dem Gesetzentwurf kommen 50 Millionen Euro für eine jährlich unterlegte Personaloffensive und dauerhafte Stabilisierung des Systems hinzu. Neben der Finanzierung der Transformationskostenpauschale ab dem 1. August 2027 werden bereits für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr zusätzlich 200 Millionen Euro – hiervon 90 Millionen Euro in 2026 und 110 Millionen Euro in 2027 – pauschal als freiwillige Leistung bereitgestellt. Außerhalb des Kinderbildungsgesetzes stellt das Land darüber hinaus insgesamt 1,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. Außerdem führt die Landesregierung einen zusätzlichen Ausgleich für steigende Personalkosten ein. Damit schafft das Land mehr Planbarkeit und finanzielle Sicherheit für Träger.
Weitere wichtige Eckpunkte:
- Mehr gut ausgebildetes Personal
- Mehr Stabilität und Verlässlichkeit durch Flexibilität
- Passgenauer Einsatz von Fördermitteln mit Fokus auf Sprachbildung
- Chancen-Kitas für gezielte Förderung – Auswahl über Kita-Sozialindex, den das Land bis Mitte 2026 entwickeln wird
- Stärkung der Kindertagespflege
- Weniger Bürokratie und Dokumentationspflichten
Alle Details zum überarbeiteten Gesetzentwurf finden Sie hier.
Erftstadt: Land kann Marien-Hospital nicht finanziell unterstützen
Im Zuge der Insolvenz des Erftstädter Marien-Hospitals hatte ich mich bei unserem Minister für Gesundheit, Karl-Josef Laumann, nach Möglichkeiten der Unterstützung für die Klinik und ihre rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkundigt. Der Minister hat ausführlich geantwortet und sich bei mir für meinen Einsatz für die Gesundheitsversorgung in Erftstadt bedankt. Er bedauert die Situation und würde es sehr begrüßen, wenn eine zukunftsfähige Lösung für das Marien-Hospital gefunden wird. Zwar hat das MAGS die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser in NRW und nimmt diese auch während eines Insolvenzverfahrens wahr, aber die kaufmännische Verantwortung liegt in den Händen der Verwaltung und des Insolvenzverwalters des Marien-Hospitals. Einfluss auf letzteren hat das Ministerium nicht, man steht aber bei Bedarf für beratende Gespräche zur Verfügung. Finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist nicht möglich. Die Fördermittel, die im Moment für den Krankenhausbereich vorgesehen sind, dürfen nicht für eine Unterstützung im Bereich der Betriebskosten gewährt werden.
Man muss also klar festhalten, dass es nun auf den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens und die dabei zu treffenden Entscheidungen ankommt. Das Marien-Hospital ist nach der Flut für viel Geld, auch aus dem Wiederaufbau-Fonds des Landes, umfassend modernisiert worden und ich hoffe sehr, dass das Insolvenzverfahren einen guten Ausgang nimmt im Sinne der Beschäftigten sowie der Patientinnen und Patienten und der in Erftstadt lebenden Menschen. Näheres lesen Sie hier.
Landtag: Karnevalsprinzen aus Wesseling zu Gast
In dieser Woche habe ich im Landtag eine Abordnung der Großen Wesselinger Karnevalsgesellschaft (GroWeKa) mit Prinz Ralf I. und Kinderprinz Julian I. begrüßt. Die GroWeKa feiert in dieser Session 130-jähriges Bestehen und Julian ist die 75. Kindertollität der Gesellschaft. Ich habe mich sehr über den jecken Besuch gefreut und meinen Gästen erzählt, wie ich zur Politik gekommen bin und worin meine Aufgaben hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen bestehen – von der Fraktions- über die Ausschussarbeit bis zu den Plenarsitzungen. Auch am Besuchstag wurde im Plenum lange über wichtige Themen für NRW debattiert, so dass das Treffen mit der karnevalistischen Abordnung aus Wesseling eine willkommene Abwechslung war. Die Gruppe hatte Gelegenheit, die Plenarsitzung eine Stunde lang zu verfolgen. Insgesamt waren drei Kinder und zehn Erwachsene zu Gast, darunter auch Giovanna Keilhau, CDU-Ratsmitglied in Wesseling, die den Besuch organisiert hat. Mehr zum Besuch der Karnevalisten erfahren Sie auf meiner Webseite.

Europaschecks: Jetzt wieder Projekte einreichen
Wie bereits in den Vorjahren finden dieses Jahr wieder die Europawochen statt, die auch mit den Europaschecks des Landes unterstützt werden können. Dank zahlreicher engagierter Menschen in unserem Kreis wurden bereits in der Vergangenheit viele Projekte gefördert, um den europäischen Zusammenhalt in der Bevölkerung zu stärken. Gerade in diesen geopolitisch unsicheren Zeiten ist Europa wichtiger denn je. Hier setzen die Europawochen und die Europaschecks ein starkes und positives Signal. Von den Europaschecks kann das europäische Gefühl des gesamten Kreises profitieren.
Noch bis zum 01.02.2026 haben Vereine, Schulen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Organisationen sowie die kommunale Familie die Möglichkeit, kreative Projekte einzureichen, die Europa in den Mittelpunkt stellen. Die Europawochen sind ein bundesweites Projekt, welches im Zeitraum vom 30. April bis zum 31. Mai stattfindet. Für die Europaschecks kann man sich sowohl für diesen Zeitraum als auch für Projekte außerhalb dieser Daten bewerben. Weitere Informationen gibt es auf meiner Homepage sowie beim NRW-Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten. Dort finden Sie auch einen Link für die Bewerbung.