Eins der zentralen Ziele der Koalition aus CDU und Grünen in Nordrhein-Westfalen ist es, Organisierte Kriminalität sowie Steuer-, Geldwäsche- und Finanzkriminalität effektiv zu bekämpfen. Denn Tätergruppen agieren zunehmend professionell dabei, illegal erlangtes Vermögen durch legale Geschäftsaktivitäten oder undurchsichtige Strukturen in den legalen Wirtschaftskreislauf zu bringen und so dem Zugriff durch den Staat zu entziehen.
„Wir reden dabei zum Beispiel von Immobiliengeschäften, verschachtelten Firmenkonstruktionen, Briefkastenfirmen im Ausland, Strohmännern oder der Nutzung von Bargeld oder Kryptowährung“, wissen die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Gregor Golland, Romina Plonsker und Thomas Okos. Sie weisen darauf hin, dass der Polizei in den vergangenen Jahren auch im Rhein-Erft-Kreis mehrere Schläge gegen die Organisierte Kriminalität gelangen und zum Beispiel Drogenringe ausgehoben und Fälle von Geldwäsche aufgedeckt wurden.
„Die Polizei setzt im Bereich der Organisierten Kriminalität immer wieder Nadelstiche, dennoch sind Ermittlungen gegen solche Tätergruppen recht problematisch“, erläutern die Abgeordneten. „Herkunftsnachweise des Geldes werden verweigert und durch Scheintransaktionen oder Scheindarlehen eine legale Herkunft der Vermögenswerte vorgetäuscht. Polizei, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden können eine kriminelle Herkunft des Geldes nur schwer nachweisen. Die Nachweispflicht liegt aber komplett bei der Strafverfolgungsbehörde. Dies wollen wir durch die Einführung der Beweislastumkehr ändern: Wer auffällig viel Vermögen ansammelt und die legale Herkunft nicht plausibel erklären kann, soll künftig zur Offenlegung verpflichtet werden. Ansonsten kann das Vermögen eingezogen werden.“
Um dies zu erreichen, bringt die Koalition den Antrag „Konsequente Bekämpfung von Finanz- und Organisierter Kriminalität durch grundrechtskonforme Weiterentwicklung der Vermögensabschöpfung“ in den Landtag ein. Damit wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene weiter für die Einführung der Beweislastumkehr und deren gesetzliche Verankerung einzusetzen. „Dies soll vor allem im Bundesrat geschehen“, so Golland, Okos und Plonsker. „Denn gerade vor einem Monat hat NRW eine Bundesratsinitiative eingebracht, um wirksame Instrumente der Vermögenseinziehung und erweiterte Ermittlungsbefugnisse voranzutreiben.“ Dazu soll die Bundesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen und in dem Zuge auch die Beweislastumkehr prüfen.
„Wir müssen Polizei, Justiz und Finanzbehörden sowohl organisatorisch als auch technisch stärken. Die konsequente Abschöpfung illegalen Vermögens ist ein zentrales Mittel im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität“, unterstreichen die Christdemokraten. „Nordrhein-Westfalen ist dabei bereits heute bundesweiter Vorreiter. Diesen Weg wollen wir weiter beschreiten.“
Hintergrund:
Nordrhein- Westfalen hat mit einer ressortübergreifenden Strategie gegen Organisierte Kriminalität und Finanzkriminalität sowie durch eine gezielte Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit klare Rahmenbedingungen geschaffen. Mit der Gründung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität im Jahr 2023 wurde ein bedeutender Meilenstein zur Stärkung der behördlichen Schlagkraft erreicht. Das Amt bündelt landesweit die Kompetenzen zur Bekämpfung von komplexer Steuerhinterziehung, Geldwäsche und organisierter Finanzkriminalität. Es arbeitet eng mit Polizei, Justiz, Zoll und internationalen Partnerbehörden zusammen und verfolgt das Ziel, insbesondere die bislang schwer greifbaren Vermögensflüsse innerhalb krimineller Strukturen systematisch aufzudecken und wirksam zu bekämpfen.
Mit der Einrichtung der ressortübergreifenden Taskforce zur Bekämpfung von
Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus sowie spezialisierten
Zentralstellen und Schwerpunktstaatsanwaltschaften hat Nordrhein-Westfalen eine
gezielte Strafverfolgung aufgebaut, die finanzielle Strukturen der Tätergruppen in den
Fokus nimmt. In zahlreichen Fällen wurde bereits erfolgreich Vermögen gesichert oder eingezogen, das aus Delikten stammt – etwa Immobilien, Fahrzeuge, Bargeldbestände oder Luxusgüter.