Seite wählen

Ausgabe 468 vom 24.02.2023

Kriminalstatistik: Bisherige gute Arbeit nicht in Frage stellen

Die Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik durch NRW-Innenminister Herbert Reul macht die zunehmende Verrohung der Gesellschaft deutlich. 2022 ist die Zahl der Straftaten um 13,7 Prozent gestiegen. Das hat mit dem Abflauen der Pandemie und dem Dauerkrisenmodus zu tun, aber auch damit, dass heute mehr angezeigt wird und mehr Delikte Eingang in die Statistik finden. Auffällig sind Anstiege etwa in den Bereichen Diebstahl, Raub, Körperverletzungen sowie Kinder- und Jugendkriminalität. Grund für letzteres sind fehlende Möglichkeiten der sozialen Entwicklung und der Konfliktbewältigung während der Pandemie. Der Trend zeigt sich auch bei uns im Rhein-Erft-Kreis, wo die Zahl der Straftaten ebenfalls gestiegen ist, jedoch weniger stark als im Landesdurchschnitt. Aber auch hier liegt ein Schwerpunkt bei der Gewaltkriminalität. NRW-weit ist das Zehnjahreshoch bei Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte erschreckend.

Positiv ist, dass es weniger Straftaten mit Messern gab und der Kampf gegen die Sprengung von Geldautomaten Fortschritte zeigt. Und: Die Aufklärungsquote der NRW-Polizei liegt weiterhin bei über 50 Prozent, im Bereich der Kinderpornographie sogar bei über 80 Prozent. Wichtig ist, die bisherige gute Arbeit nicht in Frage zu stellen. Die Zahlen sind immer noch deutlich besser als vor 2017. Wir werden die konsequente Null-Toleranz-Strategie fortsetzen und an den aufgezeigten Baustellen arbeiten. Mehr lesen Sie hier.

Sport: Förderaufruf zur „Bewegungsoffensive“

In Nordrhein-Westfalen, auch bei uns im Rhein-Erft-Kreis, haben Kinder und Jugendliche während der Corona-Pandemie darunter gelitten, dass Sportangebote auf Eis gelegt werden mussten. Durch den Bewegungsmangel sind erhebliche Defizite entstanden. Jetzt sorgt die Landesregierung mit der „Bewegungsoffensive“ für einen Ausgleich und ermöglicht bis zu 150 neue Projektideen für Bewegung, Spiel und Sport. Dafür werden einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung gestellt. Die Staatskanzlei hat den Förderaufruf veröffentlicht: Bis zum 15. März 2023 können Projektideen aus dem organisierten Sport und auch aus dem vereinsungebundenen Sport eingereicht werden. Die Förderung beträgt zwischen 2.500 und 10.000 Euro. Bewerbungen sind an den Landessportbund NRW zu richten. Eine Jury wird am 28. März 2023 über die eingegangenen Bewerbungen entscheiden. Näheres erfahren Sie hier.

Kommunale Abgaben: Neue gesetzliche Regelung geplant

Der Ausschuss für Heimat und Kommunales hört Anfang März Sachverständige zum Thema der Bestimmung von zeitlichen Grenzen für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich an. Im Dezember 2022 brachte die Landesregierung einen Gesetzentwurf dazu ein. Das Baugesetzbuch des Bundes enthält keine Regelungen zu den zeitlichen Grenzen der Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2021 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine Gemeinde diese Beiträge 25 Jahre nach Eintritt der beitragsrechtlichen Vorteilslage durch Fertigstellung einer Straße nicht mehr erheben darf. Daher hat der Landtag im April 2022 das Gesetz in NRW entsprechend angepasst, wobei sich die Regelung auf die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen beschränkte. Diese Beschränkung soll nun durch eine neue Regelung im Kommunalabgabengesetz beseitigt werden, die eine zeitlich unbegrenzte Festsetzung von allen kommunalen Abgaben zum Vorteilsausgleich ausschließt. Dies wird also auch u.a. für Kanalanschluss- und Straßenbaubeiträge sowie sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge gelten. Die Frist soll 20 Jahre betragen. Wir werden damit Rechtssicherheit für die Kommunen schaffen und gleichzeitig die Bürger nicht weiter belasten.

Den Newsletter als PDF finden Sie hier.