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Landtag Aktuell – Newsletter von Gregor Golland MdL #347 vom 09.04.2020

Sondersitzung: Epidemie-Gesetz in 2. Sitzung diskutiert

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute die Neufassung des Pandemie-Gesetzes in 2. Lesung diskutiert. Am kommenden Dienstag soll es in 3. Lesung verabschiedet werden. Wir haben die von Sachverständigen geäußerten Bedenken am ursprünglichen Gesetzentwurf sehr ernst genommen und ausgeräumt. Die wichtigsten Änderungen: Das Gesetz ist bis zum 31. März 2021 befristet und besitzt darüber hinaus keine Gültigkeit. Außerdem muss der Ausruf einer epidemischen Lage für NRW immer auf zwei Monate befristet und stets neu festgestellt werden. Die Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal ist durch ein Freiwilligenregister ersetzt. Medikamente und medizinische Apparate von Privatpersonen können nicht vom Staat beschlagnahmt werden. Ich freue mich, dass die demokratischen Parteien in der Krise gemeinsam Stärke zeigen- Die Demokratie in NRW funktioniert! Den Änderungsantrag finden Sie hier.

Covid-19-Studie Gangelt: Vorläufiges Ergebnis

Ministerpräsident Armin Laschet hat heute das vorläufige Ergebnis der COVID-19-Studie in der Gemeinde Gangelt unter Leitung des Bonner Virologen Prof. Hendrik Streek entgegengenommen. Nähere Informationen und den Zwischenbericht finden Sie hier

Wirtschaft: Steuerliche Maßnahmen für kriselnde Unternehmen

Die Finanzverwaltung NRW unterstützt die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen mit einem umfassen-den Paket steuerlicher Maßnahmen. Hauptsächlich geht es dabei um die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Sofortmaßnahmen wie die zinslose Stundung fälliger Steuern, die Absenkung der Steuervorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Betroffene Unternehmen können die Maßnahmen beim Finanzamt per einfachem Formular unter www.finanzverwaltung.nrw.de beantragen. Für NRW gilt zusätzlich, dass betroffenen Unternehmen auf Antrag Zahlungsfristverlängerungen bei der Grunderwerbsteuer gewährt werden, dass keine Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer anfallen und dass auf Antrag zwei Monate Fristverlängerung für die Lohnsteueranmeldungen zu gewähren ist.

Sport: Hilfspaket in Höhe von 13 Millionen Euro

Es ist ein wichtiges Signal an Sportvereine in Nordrhein-Westfalen in der Krise: Die Landesregierung stellt 10 Millionen Euro Soforthilfe zur Verfügung. Notleidende Vereine können die Hilfe ab dem 15. April online über das Portal des Landessportbundes beantragen: www.lsb.nrw. Zusätzliche 3 Millionen Euro gibt die Landesregierung zur Stärkung der Arbeit von Übungsleitern aus Haushaltsmitteln. Außerdem hat die Sportstiftung NRW die finanzielle Förderung der olympischen und paralympischen Athleten bis zum Ende des Jahres zugesagt. Für die olympischen und paralympischen Trainer gilt dies sogar bis Ende 2021.

Mein Team und ich wünschen Ihnen trotz der besonderen und schwierigen Umstände in diesem Jahr ein gesegnetes Osterfest! Auch in Krisenzeiten kann und soll uns die Osterbotschaft Hoffnung und Zuversicht spenden.
In diesem Sinne: Frohe Ostern und bleiben Sie bitte gesund! 

(Foto: CDU / Christiane Lang)

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