Wer von der Polizei in Gewahrsam genommen wird, darf nur von Beamten gleichen Geschlechts durchsucht werden – eigentlich eine selbstverständliche Regelung. In Köln wurde jedoch eine Frau zwar von einer Polizistin, aber im Beisein eines männlichen Kollegen, durchsucht und entkleidet. Die Frau klagte und bekam recht.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nahm der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland zum Anlass, sich bei der Landesregierung nach den Durchsuchungsvorschriften der Kreispolizeibehörden in NRW zu erkundigen und nach der Kontrolle des rechtskonformen Vorgehens zu fragen. Leider liefert Innenminister Ralf Jäger eine recht dürftige Antwort, in der er den Vorfall als Ausnahme darstellt. Die Landesregierung sehe „für institutionalisierte landesweite Kontrollmechanismen keine Notwendigkeit“.
In Köln sind offenbar bereits Konsequenzen gezogen worden: Seit dem 26.11.2015 wird in jedem Einzelfall durch den Wachdienstführer entschieden, ob eine festgenommene Person entkleidet werden muss. Die Einholung der Entscheidung wird auf dem Durchsuchungsprotokoll vermerkt.
Golland: „Der Innenminister ist nicht für jeden Fehler verantwortlich, der im Polizeialltag geschieht. Er steht aber in der Verantwortung, dass bestehende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Dass er sich der Kontrolle verweigert, ist verantwortungslos. Offenbar gab es mindestens in Köln Handlungsbedarf, sonst wären vor einigen Wochen keine neuen Vorschriften verfasst worden.“
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Antwort auf Kleine Anfrage (Drucksache 16/10758)