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In vielen Ländern werden sogenannte Taser im Polizeialltag eingesetzt. Die Elektroimpulswaffen dienen dazu, Personen von denen eine Gefährdung ausgeht, oder die sich selbst gefährden, handlungsunfähig zu machen. Im Vergleich zu herkömmlichen Schusswaffen, werden durch die Verwendung der nicht-letalen Taser bleibende Schäden oder tödliche Verletzungen vermieden.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Gregor Golland den Einsatz von Tasern bei SEKs grundsätzlich positiv bewertet (Drucksache 16/5109). Taser seien ein „probates Mittel, um auf bestimmte Distanz Angriffs- oder Handlungsunfähigkeit zu erzielen, ohne von der Schusswaffe in dafür geeigneten Situationen Gebrauch machen zu müssen“, so die Landesregierung und weiter: „Elektroimpulsgeräte schließen in den SEK die Lücke zwischen Schlagstock oder Pfefferspray und der Schusswaffe.“

Trotz der guten Erfahrung im SEK-Einsatz, lehnt der Innenminister den Einsatz von Tasern im Polizeialltag derzeit jedoch ab: Erstens müssten alle Beamten fortgebildet werden, bevor sie Taser nutzen und zweitens sei kein Platz mehr am Gürtel der Uniform.

Golland: „Wenn das alle Hindernisse sein sollen, dann wird sich doch eine Lösung finden lassen.“

Daher hinterfragt der CDU-Innenpolitiker nun die Antworten der Landesregierung zu seiner ersten Anfrage. „Ich möchte wissen, wie hoch die Erfolgs- und Misserfolgsrate in SEK-Einsätzen sind und wenn es zu Problemen kam, welche Ursache diese hatten.“ Zudem möchte er mehr über den konkreten Einsatz und die Anzahl der bereits angeschafften Elektroimpulswaffen wissen: „Wenn ein Polizist keinen Platz mehr am Gürtel haben soll, wo führt dann ein SEK-Beamter seinen Taser mit sich?“ Und abschließend macht er den Vorschlag: „Es wäre einen Versuch wert, dieses Mittel im Polizeialltag zu testen und dann erst ein Urteil zu fällen. Gerade im Hinblick auf eine deeskalierende Vorgehensweise könnten so vermutlich einige tödliche Schusswaffeneinsätze vermieden werden.“

Weitere Informationen:
Anfragen 16/6724 und 16/6725