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Aufgrund der Berichterstattung über die angebliche Höhenübung des SEK Köln auf der Severinsbrücke am 22. August 2014 hatte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland beim NRW-Innenministerium erkundigt, welche Sicherheitsvorschriften eigentlich bei solchen Übungen gelten. Bereits im ersten Versuch bekam der Abgeordnete nur ausweichende Antworten. Die nun veröffentlichten Erläuterungen auf seine parlamentarische Anfrage dokumentieren, dass das Ministerium mauert und keine klaren Aussagen treffen möchte.

Golland hatte unter anderem nach den detaillierten Sicherheitsbestimmungen, die das Polizeipräsidium Köln für den 22. August 2014 sowie für alle Höhenübungen ab dem Jahr 2011 festgelegt hat, gefragt. Der Innenminister veröffentlicht diese aber weiterhin nicht und behauptet, die „Anweisungen erfolgten mündlich“.

Auch die Behauptung, dass weitere Mitarbeiter der Spezialeinheiten keinen Bedarf hatten, an der vermeintlichen Höhenübung teilzunehmen, oder sich gar nicht erst zurückmeldeten, ist weiterhin nicht belegt. Aus dem vom CDU-Innenpolitiker angeforderten Bericht werden ausschließlich zwei Sätze zitiert. „Es scheint sich zu bestätigen, dass die angefragten SEK-Kollegen gewusst oder geahnt haben, was die wahre Absicht hinter dem vorgeblichen Höhentraining war, nämlich ein privates Fotoshooting, und als ob sie dort nicht mit hineingezogen werden wollten“, erklärt Golland.

Unverschämt findet der Abgeordnete die Antwort des Innenministers auf seine Frage nach den Dienstvorschriften zur Nutzung des verwendeten Polizeihubschraubers BK 117 für das Shooting. Golland: „Dieser Hubschrauber ist für Höhenübungen gar nicht geeignet. Vielleicht ist das der Grund, warum der Innenminister den Runderlass für die Polizeifliegerstaffel nicht veröffentlichen will.“ Unter der in der Antwort des Innenministers angegebenen Ordnungsnummer kann man den Runderlass zwar finden, der Inhalt fehlt aber.

Weitere Informationen:
Antwort auf Kleine Anfrage (Originalversion)