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CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland und Romina Plonsker: „Wer noch in den Genuss von 60 Prozent für die zuwendungsfähigen Ausgaben kommen will, muss sich beeilen.“

„Ende dieses Monats endet die erhöhte Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen für Ladesäulen und Wallboxen.“ Darauf machen Gregor Golland und Romina Plonsker aufmerksam. Die CDU-Landtagsabgeordnete für den Rhein-Erft-Kreis verweisen darauf, dass das Land im Sommer dieses Jahres die Fördersätze für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektro-Mobilität für eine befristete Zeit erhöht hatte. Die Frist für Anträge endet am Montag, den 30. November 2020. Golland und Plonsker: „Wer also noch in den Genuss von 60 Prozent für die zuwendungsfähigen Ausgaben kommen will, muss sich beeilen.“

Die Förderrichtlinie Emissionsarme Mobilität sieht eine, bis zum 30. November befristete, Anhebung der Förderquote um 10 Prozentpunkte und der Förderhöchstgrenze um 1.000 Euro pro Ladepunkt vor. Zudem wurde ein Zuschuss von 1.500 Euro pro intelligentem Ladepunkt eingeführt, der auch über den 30. November hinaus bestehen bleibt.

Des Weiteren gewährt das Land einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro für die Installation von Ladeinfrastruktur, wenn diese mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage versorgt wird – etwa über eine Photovoltaikanlage. Wer diesen Strom zudem in einem fest installierten Batteriespeicher zwischenlagert, um das E-Auto auch nachts laden zu können, erhält pro Kilowattstunde Speicherkapazität noch einmal weiteren 200 Euro. Und nicht zuletzt wurde – ebenfalls befristet –die Förderung für Elektrolastenräder erhöht. Danach können sich Gewerbetreibende 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höhe von 3.500 Euro fördern lassen, Kommunen erhalten bis zu 70 Prozent.

„Für die Klima- und Verkehrswende ist ein dichtes Ladenetz eine wichtige Voraussetzung. Das wird bei den Menschen auch die Akzeptanz von Elektro-Mobilität steigern,“ sind sich Gregor Golland und Romina Plonsker sicher.

Wichtig: Lediglich der Förderantrag inklusive Kostenvoranschlag oder Angebot muss bis zum 30. November gestellt werden, um in den Genuss der erhöhten Förderung zu kommen. Die Maßnahme kann dann bis zu einem Jahr nach dem Zuwendungsbescheid durchgeführt werden.

(Foto: CDU / Marcel Schlegelmilch)