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Landeseigene Unternehmen und ihre Geschäftspartner umgehen die Zahlung der Grunderwerbssteuer, indem sie ein Schlupfloch nutzen: Objekte werden nicht gänzlich verkauft, sondern nur zu 94,9%. Die restlichen 5,1% werden zunächst in einer Beteiligungsgesellschaft geparkt und nach Ablauf einer 5-Jahresfrist gezahlt. So lässt sich die Zahlung der Grunderwerbssteuer umgehen.

Diese Praxis hinterfragt nun der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, der kritisiert: „Für jeden einfachen Bürger, jede junge Familie und alle ehrlichen Steuerzahler, die zukünftig die um 30 Prozent erhöhte Grunderwerbssteuer zahlen müssen, ist das doppelzüngige Vorgehen der Landesregierung skandalös.“

In einer ersten Reaktion auf Medienberichte hatte der Landesfinanzminister geäußert, die Landesregierung könne selbst dem Management landeseigener Unternehmen „keine Handlungsanweisungen im Einzelfall vorschreiben, soweit sie sich an geltende Gesetze halten“. Aus ethischen Gesichtspunkten sei „ein derartiges Geschäftsgebaren aber keinen Deut besser als bei Privatunternehmen“.

Konkret geht es beispielsweise um die bislang im Besitz der Portigon AG befindlichen Grundstücke an der Herzogstraße 15, der Friedrichstraße 56, der Elisabethstraße 65 und der Friedrichstraße 62-80. Diese wurden im Rahmen eines sog. Share-Deals im Frühjahr 2014 an Blackstone veräußert (vgl. Vorlage 16/1692 und 16/1798).

Aus den öffentlichen Vorlagen geht zudem hervor, dass mit Kabinettbeschluss vom 2. Juli 2013 die Landesregierung den Minister für Inneres und Kommunales ermächtigte, einen Mietvertrag für die Bürogebäude in Düsseldorf, Friedrichstraße 62-80, mit der Portigon AG abzuschließen. Der Mietvertrag wurde im August 2013 geschlossen. Er hat die Laufzeit von 20 Jahren.

Der Veräußerungsprozess erfolgte erst nach Abschluss des Mietvertrages. Mietvertraglich ist zudem zwischen der Portigon AG und dem MIK vereinbart, dass ein Verkauf der Liegenschaft nur mit schriftlicher Zustimmung des MIK möglich ist.

Golland: „Die Landesregierung führt also einerseits Klage, dass die Entscheidung der Portigon ethisch angreifbar sei, stimmt andererseits aber im Aufsichtsrat zu. Das ist ethisch angreifbares doppelzüngiges Verhalten.“

In einer parlamentarischen Kleinen Anfrage will der Abgeordnete nun konkrete Fakten auf den Tisch gelegt bekommen. Zum einen möchte er wissen, wie viele Steuereinnahmen dem Land durch das Geschäftsgebaren der Landesbetriebe entgangen sind. Zum anderen erwartet Golland eine Bewertung der Geschäftspraxis vor dem Hintergrund der durch Rot-Grün beschlossenen Erhöhung der Grunderwerbssteuer: „Was antwortet die Landesregierung jungen Familien zu diesem Sachverhalt, denen solche Machenschaften nicht erlaubt sind?“.

Darüber hinaus erwartet der Abgeordnete eine Erklärung für das paradoxe Verhalten von Vertretern des Landes in Aufsichtsräten und möchte wissen, wie die Landesregierung die Geschäftspraxis unterbinden wird.

Weitere Informationen:
Kleine Anfrage 16/7639