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986 Strafanzeigen mit Bezug auf die Kölner Silvesternacht sind alleine vom Abend des 31.12.2015 bis zum Mittag des 27.1.2016 von der Polizei erfasst worden. Zum Jahreswechsel selbst waren es zwischen 22 und 6 Uhr 145 Anzeigen im gesamten Gebiet der Kreispolizeibehörde Köln. Darunter fallen zahlreiche Körperverletzungen und Diebstähle, auch 18 Taschendiebstähle. Die meisten Anzeigen wegen sexueller Nötigung und/oder Vergewaltigung wurden allerdings erst nach 6 Uhr morgens aufgenommen.

Die Zahlen gehen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland hervor, die er im Rahmen der Aufarbeitung der Silvesterübergriffe gestellt hat.

Bei der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Köln gingen außerdem 21 Strafanzeigen gegen die Kölner Polizeiführung und am Einsatz beteiligte Beamte ein. Die Vorwürfe reichen von unterlassener Hilfeleistung über Strafvereitelung bis zu Unterstützung krimineller Organisationen. Alleine gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Wolfgang Albers gingen fünf Anzeigen ein, etwa wegen absichtlich verspäteten Eingreifens.

„Gerade die Anzeigen gegen die Polizeiführung verdeutlichen das erschreckende Ausmaß des in der Silvesternacht verloren gegangenen Vertrauens der Bevölkerung“, betont Innenexperte Golland.

Wann die ersten Presseanfragen bei der Polizei eingingen und wer wann im Präsidium die erste Bilanz-Pressemitteilung freigegeben hat, dazu äußert sich Innenminister Ralf Jäger nicht, sondern verweist nur auf seine Berichte im Innenausschuss (Vorlagen 16/3585 und 16/3642).

„Der Innenminister weiß genau, was falsch gelaufen ist, versteckt sich aber hinter Berichtsprotokollen, die bei weitem nicht alle Fragen beantworten“, moniert der Abgeordnete. „Vor dem am Donnerstag gestarteten parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der von der CDU-Landtagsfraktion initiiert wurde, muss Herr Jäger jetzt aber reinen Tisch machen.“

Antwort der Landesregierung (Original)
Strafanzeigen bis 27.1.2016 (Tabelle 1) und in der Silvesternacht (22 bis 6 Uhr, Tabelle 2)