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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hält den Einsatz von Elektroimpulsgeräten im allgemeinen Polizeidienst nicht für vertretbar. Nur als Einsatzmittel für Spezialeinsatzkommandos (SEK) seien die sogenannten Taser sinnvoll. Diese nutzten Taser durchschnittlich 16 Mal im Jahr. Dies geht aus der Antwort des Landesinnenministers auf eine parlamentarische Anfrage des CDU- Innenpolitikers Gregor Golland hervor.

Hintergrund der Anfrage Gollands war eine intensive Diskussion innerhalb der Gewerkschaft der Polizei (GdP) über die Einführung und Verwendung von Tasern im Polizeidienst. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft spricht sich laut Medienberichten seit Jahren für den verstärkten Einsatz mit den Waffen aus.

Golland: „In anderen Ländern wird der Nutzen von Tasern offenbar anders eingeschätzt, als hierzulande. Taser können Schusswaffeneinsätze gegebenenfalls vermeiden. Die Ergebnisse der Polizeigewerkschaftsdiskussion werden wir am Ende mit der Stellungnahme des Ministeriums abgleichen. Es ist wichtig, dass die Polizei politische Unterstützung erfährt, um die nötigen Einsatzinstrumente zu erhalten. Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger kann nur durch eine personell und materiell gut ausgestatte Polizei bestmöglich gesichert werden.“

Die Kleine Anfrage sowie die Antwort der Landesregierung können Sie hier lesen.