Innenminister Ralf Jäger ist drei Wochen lang privat mit einem Dienstwagen ohne gültige Zulassung gefahren. Der Minister nutzte laut Fahrtenbuch die Limousine der Staatskanzlei vom 22. Dezember 2014 bis zum 12. Januar 2015. Die CDU-Angeordneten Werner Lohn und Gregor Golland hinterfragen den Vorfall nun mit einer parlamentarischen Kleinen Anfrage.
Gemäß § 11 Absatz 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der jeweilige Fahrer eines Kraftfahrzeugs dazu verpflichtet, die zugehörige Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuführen. Führt er bei der Fahrt keinen Fahrzeugschein mit, begeht er eine Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 48 Nr. 5 FZV).
Der Wagen sei wegen eines ausgelaufenen Leasingvertrages bereits abgemeldet gewesen, dem Minister aber infolge eines „Büroversehens“ angeblich von der Staatskanzlei ausgehändigt worden, so ein Sprecher der Landesregierung. Nach dessen Angaben sei der Fehler passiert, weil es in der Fahrdienstverwaltung des Landes mehrere Krankheitsfälle gegeben habe, was zu einer Arbeitsüberlastung einzelner Mitarbeiter geführt habe. Für Minister Jäger sei die fehlende Zulassung jedoch nicht erkennbar gewesen, da die Landesregierung gleichbleibende Kennzeichen benutze, welche bei der Abmeldung nicht entwertet würden.
Lohn und Golland können diese Erklärung nicht ganz nachvollziehen. Beide halten es für unwahrscheinlich, dass ein entwerteter Fahrzeugschein nicht auffällt, den der Fahrzeuglenker immer bei sich führen muss. Die Abgeordneten möchten auch wissen, wer im Schadensfall für die Regulierung aufgekommen wäre und ob weitere Minister mit nicht zugelassenen Fahrzeugen unterwegs waren.
Zudem möchten die CDU-Innenexperten wissen, warum offenbar der Personenschutz für den Innenminister ausgesetzt und er alleine unterwegs war.
Weitere Informationen:
Kleine Anfrage (Drucksache 16/7938)