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Wer sich mit dem Auto eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefert, dabei einen Streifenwagen rammt und Polizeibeamte verletzt, muss nicht zwangsläufig in Untersuchungshaft. Das geht aus der Antwort von NRW-Innenminister Ralf Jäger auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland hervor. Golland bezog sich auf einen Vorfall in Herford Ende März 2016, bei dem ein junger Litauer Unfallflucht beging und von mehreren Streifenwagen über die Autobahn 2 verfolgt wurde. Der Mann wurde zwar nach dem Zusammenstoß mit einem Streifenwagen festgenommen, aber nach der Vernehmung gleich wieder auf freien Fuß gesetzt, obwohl ihm gleich mehrere Straftaten vorgeworfen werden, die teils als Verbrechenstatbestand gelten können. Er hat jedoch einen festen Wohnsitz in Deutschland.

Es ist nicht das erste Mal, dass bei Verfolgungsfahrten, in denen Polizisten in Gefahr geraten, der Täter gleich wieder freigelassen wird. Die „Verwirklichung mehrerer Straftatbestände“ und die damit „bestehende höhere Straferwartung“ begründeten für sich alleine jedoch keine Fluchtgefahr, teilt Jäger mit. Der Minister beruft sich auf das Bundesverfassungsgericht, das wiederholt dafür plädiert habe, Untersuchungshaft nur anzuordnen, wenn die vollständige Aufklärung der Tat und eine schnelle Bestrafung nicht anders gesichert werden können.

Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen kann Jäger nicht sagen, welche Konsequenzen den Täter im Herforder Fall erwarten.

„Obwohl dem Innenminister unterstellte Beamte verletzt wurden, stellt er sich nicht vor die Polizei, sondern entzieht sich der Verantwortung mit Verweis auf Bundesinstanzen“, bemängelt Golland. „Wer Einsatzkräfte angreift, muss mit harter Strafe rechnen. Leider verweigert sich die Landesregierung einer Strafverschärfung.“

Verfolgungsjagden mit der Polizei sind in NRW an der Tagesordnung: 2015 gab es 521 polizeiliche Einsätze dieser Art, das sind fast 1,5 pro Tag. Dabei waren pro Einsatz im Durchschnitt etwa vier Streifenwagen beteiligt.

Weitere Informationen: Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/11926)