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Der Landtag hat am 15. April 2011 die Wiedereinführung der Stichwahl bei der Direktwahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten beschlossen. Infolgedessen muss es einen zweiten Wahlgang zwischen den zwei vorne liegenden Bewerbern geben, wenn keiner im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Wähler hinter sich vereinen kann.

Im Rhein-Erft-Kreis hat im Oktober die Stichwahl für das Amt des Landrates stattgefunden. Sowohl bei vielen Bürgerinnen und Bürgern als auch in den Verwaltungen der Kommunen wird über den organisatorischen Aufwand und die Kosten der Stichwahl gesprochen. Mittels einer Kleinen Anfrage wollte der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland von der Landesregierung wissen, wie viele Stichwahlen es seit der Wiedereinführung der Stichwahl in NRW gegeben hat, wie hoch die Wahlbeteiligungen waren und welche Kosten jeder einzelne Wahlgang der öffentlichen Hand verursacht hat.

Aus der nun vorliegenden Antwort geht hervor, dass in Nordrhein-Westfalen seit der Wiedereinführung der Stichwahl fünf Wahlen stattgefunden haben. Bei allen durchgeführten Stichwahlen ist das Ergebnis das Gleiche wie bei der Hauptwahl. Die Kosten der Wahlen liegen je nach Größe der Kommune zwischen 4.000,- EUR und rund 204.000,- EUR. Die öffentliche Hand hat insgesamt rund 300.000,- EUR für diese fünf Stichwahlen ausgegeben.

„Demokratie und Kosten sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden,“ betont Golland. „Jedoch hat die Wiedereinführung der Stichwahl den bürokratischen und finanziellen Aufwand für die Bürger erhöht, ohne im Ergebnis zu anderen Wahlentscheidungen zu führen. Auch vor dem Hintergrund dieser Antworten halte ich eine Stichwahl für überflüssig und fordere daher das entsprechende Gesetz wieder zu ändern.“

Die Antwort der Landesregierung finden Sie hier.