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Sportvereine erhalten Zuschuss über 60% der Unterdeckung

Das Land stellt notleidenden Sportvereinen im Zuge der Corona-Pandemie zehn Mio. Euro zur Verfügung. Dies gaben Staatssekretärin Andrea Milz (CDU) und der Präsident des Landessportbundes (LSB), Stefan Klett, bekannt. Sportvereine können die „Soforthilfe Sport“ ab dem 15. April online beantragen.

Die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock freuen sich über die finanziellen Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm: „Als direkt gewählte Abgeordnete sind wir vielfach direkte Ansprechpartner für die Sportvereine. Daher freuen wir uns ganz besonders, dass mit dem im März von uns beschlossenen Rettungsschirm nun auch gemeinnützige Sportvereine unterstützt werden.“

Antragsberechtigt für die „Soforthilfe Sport“ sind Vereine, die über die Sportbünde oder Sportfachverbände dem Landessportbund angeschlossen sind. Über den LSB läuft auch die Beantragung. Golland, Plonsker und Rock stellen den Vorteil der Online-Abwicklung dar: „Durch die Online-Beantragung läuft der gesamte Genehmigungsprozess bis hin zur Auszahlung wesentlich schneller ab, sodass die Sportvereine auch früher ihr Geld erhalten.“

Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe sei ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Golland, Plonsker und Rock: „Konkret heißt das, dass für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehende Unterdeckung eine Hilfe in Höhe von 60 % des nachgewiesenen Förderbedarfs gezahlt wird. Hierzu sind den Planwerten, die in dem Zeitraum März bis Mai 2020 ohne Corona-Krise wahrscheinlich angefallen wären die tatsächlichen und die für April und Mai erwarteten Einnahmen und Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie gegenüberzustellen.“

Weiter führen sie aus: „ Zudem sind die freien Rücklagen und liquiden Mittel anzugeben, also Bargeld und Bankguthaben. Mittel, die bereits vor der Corona-Pandemie in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt worden sind, werden jedoch ausgeklammert.“

Im Falles eines positiven Bescheid erfolgt die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der maximal 50.000 Euro beträgt. Vorteil für Sportvereine mit Geschäftsbetrieb: Die „Soforthilfe Sport“ kann zusätzlich zur „Soforthilfe NRW“ beantragt werden.

„Die Soforthilfe Sport stellt sicher, dass die vielfältigen Sportangebote in unseren Kommunen erhalten bleiben. Die Förderung ist gleichzeitig auch ein Zeichen für finanzielles Fairplay: Nur notleidende Sportvereine erhalten eine Landesförderung. So ist sichergestellt, dass der Rettungsschirm – wie bereits bei der Soforthilfe NRW – auch zielgerichtet bei den Betroffenen ankommt,“ machen Golland, Plonsker und Rock deutlich.

Ein Ansichtsexemplar des Antragsformulars ist abrufbar unter:

https://www.lsb.nrw/fileadmin/global/media/Downloadcenter/Foerderungen/Soforthilfe/2020-04-09_Antragsformular_Corona_Soforthilfe_Sport_final_01.pdf