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Warum fahren zwei schwarze Limousinen mit NRW-Kennzeichen mit Martinshorn und Blaulicht durch einen Stau? Diese Frage stellte der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland der Landesregierung und hakt nun erneut nach, da die Antwort der Landesregierung nicht schlüssig ist.

Am 29.09.2014 bahnten sich auf der A555 gegen 9 Uhr morgens die Landesfahrzeuge durch einen langen Stau. Nach der Antwort von Innenminister Jäger handelte sich dabei um eine Übung von Personenschützern nach Polizeidienstvorschrift 230 ‚Übungen‘ in „einer realitätsnahen Einsatzsituation“. Der Einsatz sei durch die §§ 35 und 38 StVO abgedeckt, da der Übungseinsatz „der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben“ diente, so der Innenminister.

Diese Antwort reicht dem CDU-Abgeordneten nicht aus. § 35 StVO erlaubt den Einsatz von Martinshorn und Blaulicht zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, wenn dies „dringend geboten“ ist. „Da § 35 StVO in der Antwort der Landesregierung nicht vollständig zitiert wird und das verbindliche dringende Gebot für den Einsatz keine Erwähnung findet, lässt die Antwort Spielraum für Interpretationen“, so Golland. Die Dringlichkeit der Polizei-Übung erschließe sich aus der Antwort nicht.

Zudem handelt es sich bei Polizeidienstvorschrift 230 ‚Übungen‘ um einen Kopferlass, der nicht veröffentlicht werden soll. Daher will der Abgeordnete nun wissen, was konkret in Polizeidienstvorschrift 230 steht, das den dringlich gebotenen Einsatz rechtfertigt und wie viele solcher Übungen im Jahr durchgeführt werden.

Weitere Informationen
Kleine Anfrage (Drucksache 16/7311)