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CDU-Landtagsabgeordnete Golland, Plonsker und Rock empfehlen, Anspruch prüfen zu lassen

 Ab dem 1. Januar 2020 ist eine bundesweite Wohngeldreform in Kraft getreten. Dadurch erhalten auch mehr Haushalte mit niedrigem Einkommen in Nordrhein-Westfalen höhere Leistungen beim Wohngeld.

Die CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis, Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock, erklären:

„Haushalte im Rhein-Erft-Kreis, die derzeit schon Wohngeld beziehen, erhalten automatisch mehr Geld, ohne für den laufenden Bewilligungszeitraum einen neuen Antrag stellen zu müssen. Im vergangenen Jahr 2019 gab es zum Beispiel in Hürth 426 Wohngeldbewilligungen, in Pulheim 419 und in Erftstadt 444.

Aber auch Haushalte, die bisher nicht wohngeldberechtigt waren, haben jetzt eventuell einen Anspruch, denn es wurde sowohl die Einkommensgrenze als auch die Mietobergrenze erhöht. Es lohnt sich, das prüfen zu lassen. Wir empfehlen deshalb den Bürgerinnen und Bürgern, sich bei der Wohngeldstelle ihrer Kommune beraten zu lassen.“

Weitere Informationen zum Wohngeld gibt es außerdem auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Über einen Wohngeldrechner kann man hier anonym prüfen, ob man wohngeldberechtigt ist und das Wohngeld auch online beantragen.

Hintergrund:

Wohngeld gibt es in der Bundesrepublik Deutschland seit 1965. Es ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen wird. Bewilligt wird es über die örtlichen Wohngeldbehörden. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete. Die letzte Wohngeldreform gab es 2016. Ab 2022 wird erstmals auch eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt.