Nordrhein-Westfalen gehörte zu den Ablehnern einer bayrischen Gesetzesinitiative für ein „Strafrechtsänderungsgesetz betreffend den Wohnungseinbruchsdiebstahl“. In der 932. Sitzung des Bundesrates wurde das Verfahren gestoppt, wie die Landesregierung dem CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland nun mitgeteilt hat. Dieser bedauert die Entscheidung und kann die Begründung der Landesregierung nicht nachvollziehen.
Bayern wollte höhere Strafmaße sowie die Streichung der milderen Strafrahmen in minder schweren Fällen (§ 244 Absatz 3 Nummer 3 StGB) initiieren. Zudem sollte die Telekommunikationsüberwachung zur Strafverfolgung ermöglicht werden. In der Sitzung der zweiten Kammer am 06.03.2015 wurde eine Initiative des Bundeslandes Bayern zur Änderung des Strafrechts beim Wohnungseinbruch zur weiteren Beratung vertagt. Ende März wurde sie nun abgelehnt.
Der Landesjustizminister führt in seiner Antwort an den CDU-Innenexperten aus, dass der minder schwere Fall „nur ausnahmsweise möglich“ sei und die Streichung somit von „untergeordneter praktischer Bedeutung“. Dem widerspricht Golland: „Wenn es ohnehin ein unnützer Straftatbestand ist, so hätte man ihn auch ohne weiteres streichen können. Die Argumentation scheint mir konstruiert und vorgeschoben zu sein.“
Der Abgeordnete kritisiert zudem, dass jegliche weitere Begründungen für die Ablehnung der ermittlungstaktischen Telekommunikationsüberwachung von Einbrecherbanden oder die Verschärfung von Strafmaßen in der Antwort der Landesregierung fehlen. Golland: „Ein höheres Strafmaß wirkt nicht nur abschreckend, sondern entspräche auch dem Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden der Betroffenen. Neben dem materiellen Schaden traumatisiert die Verletzung des privaten Wohnraums Opfer von Einbrechern. Die Aufnahme des Wohnungseinbruchdiebstahls in den Katalog der schweren Straftaten wäre richtig gewesen.“
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Antwort der Landesregierung (Original)