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Landtag Aktuell – Newsletter von Gregor Golland MdL #417 vom 10.12.2021

Versammlungsgesetz: Gesetzentwurf und Änderungsanträge

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für ein erstes eigenes und modernes Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen in den Landtag eingebracht. Damit macht die Landesregierung von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch, die ihr 2006 vom Bund übertragen wurde. Bisher fand in NRW das Versammlungsgesetz des Bundes Anwendung. Mit dem neuen Gesetz will die Landesregierung klare und zeitgemäße Regeln für Demonstrationen schaffen, die sowohl dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als auch dem Schutzauftrag des Staates gerecht werden. So soll die Polizei die nötigen Befugnisse erhalten, um friedliche Veranstaltungen zu schützen. Zu diesem Gesetzentwurf haben die Fraktionen von CDU und FDP zwei Änderungsanträge eingebracht, die wir diese Woche im Rechts- und Innenausschuss behandelt haben und die in der kommenden Woche im Plenum beschlossen werden sollen. Die Inhalte betreffen u.a. das sogenannte „Störungsverbot“ und ein Verbot von Versammlungen auf Autobahnen. Den Gesetzentwurf sowie die Änderungsanträge (Drucksachen 17/15821 und 17/15897) können Sie online einsehen.

Corona: Über 2 Millionen Euro für Krankenhäuser im Rhein-Erft-Kreis

Die Corona-Pandemie hält uns seit beinahe zwei Jahren in Atem – und das gilt ganz besonders für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern Nordrhein-Westfalens. Die Landesregierung will deren wichtige Arbeit bei der Bewältigung dieser Lage bestmöglich unterstützen. Nachdem bereits im vergangenen Jahr 750 Millionen Euro für Investitionen im Zusammenhang mit Corona geflossen sind, stellt das Land nun im Rahmen eines weiteren Sonderprogramms zusätzlich 192 Millionen Euro für die NRW-Kliniken bereit. Ich freue mich, dass davon 2.188.100 Euro an sieben Krankenhäuser im Rhein-Erft-Kreis gehen. Mit dem Geld können die Kliniken Umbauten, Erweiterungen oder Modernisierungen durchführen oder medizinische Geräte anschaffen. Förderfähig ist zum Beispiel auch die Einrichtung von Isolierzimmern oder -stationen oder intensivmedizinische Ausstattung. Die Förderbescheide werden den Krankenhäusern noch in diesem Jahr zugestellt. Welche Mittel nach der pauschalen Berechnung für die einzelnen Krankenhäuser im Kreis zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier.

Wasserrettung: 1,5 Millionen Euro für neue Fahrzeuge

Die Fraktionen von CDU und FDP im nordrhein-westfälischen Landtag möchten zusätzliche 1,5 Millionen Euro für die Anschaffung von Dienstfahrzeugen der Wasserrettung bereitstellen. Dazu haben wir diese Woche einen Haushaltsänderungsantrag beschlossen. Hintergrund ist, dass nach der diesjährigen Hochwasserkatastrophe deutlich wurde, dass bei den Wasserrettungszügen seit Jahren ein hoher Investitionsbedarf besteht, weil die meisten Einsatzfahrzeuge älteren Datums sind. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 sieht bereits 34 Millionen Euro und eine Verpflichtungsermächtigung über 77 Millionen Euro für die Ausstattung mit Landesfahrzeugen im Rahmen des Konzeptes zur Optimierung des Katastrophenschutzes vor. Wir möchten nun noch speziell die Wasserrettung unterstützen. Die Tätigkeit dieser Hilfsorganisationen – 18 Wasserrettungszüge in NRW stellt die DLRG, zwei das DRK – ist angesichts der steigenden Gefahr von extremen Regenfällen enorm wichtig. Die Verabschiedung des Haushalts steht nächste Woche an. Unseren Änderungsantrag finden Sie hier.

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