CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock: „Wir hoffen, dass auch in dieser Legislaturperiode wieder viele Projekte im Rhein-Erft-Kreis gefördert werden können.“
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den neuen Landesförderplan Alter und Pflege 2018 – 2023 präsentiert. Ab sofort können Träger der Alten- und Pflegepolitik Anträge für Projekte und Vorhaben stellen. Die Landesregierung stellt hierfür in diesem Jahr rund 11,26 Millionen Euro zur Verfügung.
Auch die Träger der Alten- und Pflegepolitik im Rhein-Erft-Kreis, wie zum Beispiel die Wohlfahrtsverbände und die Kommunen, können sich jetzt wieder für Maßnahmen bewerben. „Bei uns im Rhein-Erft-Kreis wird es künftig immer mehr ältere und auch sehr alte Menschen geben. Damit steigt auch der Pflegebedarf“, erklären Golland, Plonsker und Rock den demographischen Wandel. „Umso wichtiger ist es, ihnen allen unabhängig von ihrem Einkommen eine gute Versorgung zu gewährleisten.“
Über den Landesförderplan Alter und Pflege wurde im Rhein-Erft-Kreis zum Beispiel von 2016 bis 2018 die Implementierung einer flächendeckenden mobilen gerontologischen Beratung gefördert. Und zurzeit wird das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe der Alzheimer-Gesellschaft Rhein-Erft-Kreis durch den Landesförderplan unterstützt.
Der aktuelle Landesförderplan ist neu strukturiert und verschlankt worden. Ihm liegen fünf übergeordnete Ziele zugrunde:
- Strukturen unterstützen
- Wissen fördern, Erkenntnisse verbreiten
- Qualität und Transparenz von Beratung fördern
- Mit (digitaler) Technik unterstützen, Zugänge zu (digitaler) Technik ermöglichen
- Teilhabe (-gerechtigkeit) fördern
Durch eine neue Zielsetzung sollen auch neue Projektnehmer und innovative Maßnahmen angesprochen werden.
„Mit dem neuen Landesförderplan stellt die CDU-geführte Landesregierung wieder einmal wichtige Weichen für die Zukunft. Wir hoffen, dass viele Projektträger im Kreis davon profitieren können, um den alten und pflegebedürftigen Menschen hier vor Ort ein Leben im Einklang mit ihren Bedürfnissen ermöglichen zu können“, so Golland, Plonsker und Rock.
Hintergrund:
Gemäß § 19 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen erstellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen Landesförderplan, in dem die Fördermaßnahmen und –mittel der Alten- und Pflegepolitik für die Dauer einer Legislaturperiode aufgeführt sind. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ergibt sich aus dem aktuellen Haushaltsplan.
Der Landesförderplan und weitere Informationen zur Antragstellung sind auf der Internetseite des Ministeriums nachzulesen: https://www.mags.nrw/landesfoerderplan