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Im Bundesrat gibt es Befürworter für eine Verschärfung des Strafrechts beim Wohnungseinbruch. In Nordrhein-Westfalen scheint es jedoch Widerstand zu geben. Dies hinterfragt der CDU-Innenexperte Gregor Golland nun in einer parlamentarischen Kleinen Anfrage.

Bayern und Baden-Württemberg wollen offenbar höhere Strafmaße sowie die Streichung der milderen Strafrahmen in minder schweren Fällen (§ 244 Absatz 3 Nummer 3 StGB) initiieren. Zudem wollen sie die Telekommunikationsüberwachung zur Strafverfolgung ermöglichen. In der Sitzung der zweiten Kammer am 06.03.2015 wurde eine Initiative des Bundeslandes Bayern zur Änderung des Strafrechts beim Wohnungseinbruch zur weiteren Beratung vertagt.

Golland: „Diese Initiative ist zu begrüßen. Ein höheres Strafmaß wirkt nicht nur abschreckend, sondern entspräche auch dem Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden der Betroffenen. Neben dem materiellen Schaden traumatisiert die Verletzung des privaten Wohnraums Opfer von Einbrechern. Die Aufnahme des Wohnungseinbruchdiebstahls in den Katalog der schweren Straftaten wäre richtig.“

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty tritt hingegen als Kritiker des Gesetzesvorschlags auf. Nachdem der Landesminister bereits zum Thema Vorratsdatenspeicherung vorgeprescht ist und somit Aussagen des Landesinnenministers relativiert hat, mischt sich der Justizminister nun abermals in Sicherheitsfragen aktiv ein. Daher möchte der CDU-Innenexperte nun die Position der Landesregierung dezidiert erläutert bekommen. Er fragt, ob es eine mit allen Landesministern abgestimmte Position gibt. Darüber hinaus möchte er wissen, auf welcher empirischen Grundlage der Landesjustizminister behauptet, dass es fraglich ist, „ob sich potentielle Tätergruppen von einer Verschärfung des Strafrechts abschrecken lassen“.

Weitere Informationen:
Kleine Anfrage (Drucksache 16/8191)