Aufgrund der Berichterstattung über die angebliche Höhenübung des SEK Köln auf der Severinsbrücke am 22. August 2014 hatte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland beim NRW-Innenministerium erkundigt, welche Sicherheitsvorschriften eigentlich bei solchen Übungen gelten. Innenminister Ralf Jäger gab ausweichend an, dass die betreffende Polizeibehörde die geltenden Sicherheitsbestimmungen selbst festlege, und zwar „unter Berücksichtigung des Übungsziels, des Ausbildungsstandes der beteiligten Beamten und des Wetters“.
Golland will es jedoch genau wissen und fragt nach den detaillierten Sicherheitsbestimmungen, die das Polizeipräsidium Köln für den 22. August 2014 sowie für alle Höhenübungen ab dem Jahr 2011 festgelegt hat. Auch nach den Dienstvorschriften für die Nutzung des Polizeihubschraubers, aus dem heraus ein Foto der SEK-Beamten auf dem Brückenpfeiler geschossen wurde, erkundigt sich der Abgeordnete.
Jäger erwähnt zudem einen Bericht des PP Köln, laut dem weitere Mitarbeiter der Spezialeinheiten keinen Bedarf hatten, an der vermeintlichen Höhenübung teilzunehmen, oder sich gar nicht erst zurückmeldeten. „Es scheint aber vielmehr so, als ob die angefragten Kollegen gewusst oder geahnt haben, was die wahre Absicht hinter dem vorgeblichen Höhentraining war, nämlich ein privates Fotoshooting, und als ob sie dort nicht mit hineingezogen werden wollten“, erklärt Golland.
Nach wie vor sei der Vorfall in Köln nicht komplett aufgeklärt. „Der Innenminister dürfte auch kein wirkliches Interesse daran haben, weil er sonst vielleicht seinem Parteifreund, Polizeipräsident Wolfgang Albers, in die Parade fährt.“
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Kleine Anfrage (16/9712)