Die CDU/FDP-Landesregierung hat jetzt den Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes in den Landtag eingebracht.
Das Gesetz definiert die Rechte, Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderung nutzen. Eine aktuelle Evaluation dieses Gesetzes von 2014 habe einen „erheblichen Korrekturbedarf“ ergeben, heißt es in dem jetzt eingebrachten Änderungsentwurf.
„Immer noch machen viel zu viele Vorschriften den Bewohnerinnen und Bewohnern unserer Pflegeeinrichtungen das Leben unnötig schwer“, erläutern Gregor Golland, Romina Plonsker und Frank Rock, die CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis sowie der FDP-Landtagsabgeordnete Ralph Bombis. „Wir wollen den ohnehin schweren Alltag in den Einrichtungen erleichtern. Gleichzeitig wollen wir auch denjenigen, die sich um die Menschen kümmern, unabhängig, ob es die Angehörigen sind oder die Pflegerinnen und Pfleger, ihre Arbeit leichter machen.“
Im Einzelnen soll die Suche nach einem Platz in einer Einrichtung leichter werden. „Es soll eine zentrale Internetplattform entwickelt werden“, berichtet Gregor Golland. Bisher gebe es eine solche Plattform für jemanden, der einen Platz in einer Einrichtung suche, nur punktuell in einzelnen Kommunen im Land. Golland:
„Die zentrale Internetplattform schafft Transparenz. Sie zeigt an, wo in der Region (und im ganzen Land) Plätze in Einrichtungen frei sind. “
Gleichzeitig verpflichte der Gesetzentwurf alle Pflegeeinrichtungen zur Bereitstellung eines flächendeckenden Internetzugangs, ergänzt Romina Plonsker. Mit entsprechenden WLAN-Netzen sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner dieses Angebot zur Verfügung gestellt werden. Plonsker: „Der Teilhabeanspruch für ältere Menschen oder auch für Menschen mit einer Beeinträchtigung umfasst schließlich auch moderne Kommunikationsmittel.“
Dass auch die Träger von Einrichtungen von den Änderungen profitieren, darauf macht Frank Rock aufmerksam. So sollen die Regelprüfungen der WTG-Behörden, sprich der kommunalen Heimaufsicht, künftig nicht mehr die Pflegequalität der Einrichtungen umfassen. Rock: „Das ist ohnehin eine der zentralen Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Da wird also doppelt kontrolliert. Der Wegfall hilft den Einrichtungen, die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern.“
„Darüber hinaus sollen an die Leitungen der Einrichtungen künftig keine überzogenen Qualifikationsanforderungen gestellt werden“, sagt Ralph Bombis: „Die bisherigen Vorschriften haben sich als nicht umsetzbar und in höchstem Maße bürokratisch erwiesen. Stattdessen werden wir die Position der Pflegedienstleitung stärken.“ Der Änderungsentwurf hält an einer Fachkraftquote von 50 Prozent fest. Aber: Die WTG-Novelle schafft bereits die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsinstruments, das derzeit auf Bundesebene erarbeitet wird.
Die Novelle zum Wohn und Teilhabegesetz NRW wird jetzt in den Ausschüssen diskutiert, Fachleute werden dazu ihre Expertise vorlegen, ehe das Gesetz dann im Landtag beschlossen wird. Im Rhein-Erft-Kreis gibt es zurzeit 46 Pflegeeinrichtungen, zwei weitere sind im Bau.