Der Deutsche Bundestag hat heute das umstrittene Gesetz über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Demnach dürfen Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten von Telefongesprächen und Informationen darüber, welche Internetseiten besucht wurden, bis zu zehn Wochen speichern. Auch die Standortdaten von Mobiltelefonen werden vier Wochen lang aufbewahrt.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland setzt sich in NRW auf Landesebene seit Jahren für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein und begrüßt die Entscheidung des Bundestages sehr. „Jetzt kann dieses effiziente Instrument zur Bekämpfung von schweren Verbrechen und Terrorismus endlich eingesetzt werden. Das ist gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedrohung durch radikale Kräfte enorm wichtig. Das Gesetz war lange überfällig“, unterstreicht Golland.
Der Abgeordnete weist darauf hin, dass die Telekommunikationsfirmen keine Inhalte von Gesprächen speichern, sondern lediglich Daten. Für deren Verwendung benötigt die Polizei zudem eine richterliche Erlaubnis.
„Unsere Sicherheitsbehörden bekommen künftig ein wirksames Mittel an die Hand, um Straftaten schneller aufklären zu können. Hoffentlich wird das Gesetz nun zügig angewandt“, so Golland.