Seite wählen

Alarmanlagen schützen Häuser, Wohnungen und Geschäfte vor Einbruch. Aber wenn durch technische Mängel, etwa falsche Installation oder mangelnde Wartung, ein Fehlalarm ausgelöst wird, die Polizei ausrückt und keine Spuren eines Einbruchs feststellt, wird es teuer. 110 Euro zahlen private Haushalte in Nordrhein-Westfalen, immer noch 87 Euro berappen Betreiber von Alarmanlagen mit Anschluss an die Polizei, d.h. etwa Banken, öffentliche Einrichtungen oder Einzelhändler. Alleine im Jahr 2014 nahm die Polizei durch diese Gebührenerhebung die stattliche Summe von 3.335.344 Euro ein. Davon entfiel der Löwenanteil von 3.105.354 Euro auf Fehlalarme von Privat.

Die Zahl der Fehlalarme in NRW und die dadurch entstandenen Einnahmen hat sich der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland einmal vom Jahr 2010 bis heute auflisten lassen. Zudem hinterfragte er die Praxis der Gebührenerhebung, die nicht so recht zur Aufforderung der Polizei, sich so gut wie möglich vor Einbrechern zu schützen (Kampagne „Riegel vor!“), passen will.

Auffällig ist, dass zunehmend falsche Alarme gerade bei Anlagen ohne Anschluss an die Polizei ausgelöst werden. 2010 waren es landesweit 23.021, seither stieg die Zahl kontinuierlich auf 30.892 Fehlalarme in 2014. Im aktuellen Jahr waren es bereits 21.060 (Stand 31.8.2015). Bei Anlagen mit Anschluss an die Polizei geht die Zahl seit 2013 zurück. Während es 2010 noch 3.841 Fehlalarme gab, waren es 2013 2.862, in diesem Jahr bislang 1.998.

Die Gebühr für Fehlalarme von Anlagen ohne Anschluss an die Polizei wurde 2011 auf 110 Euro erhöht. In diesem Bereich sind die Einnahmen jährlich gestiegen, bei Anlagen in Banken oder Geschäften gingen sie zurück.

„Offenbar schützen immer mehr Bürger ihr Hab und Gut mit Alarmanlagen. Die Landesregierung sollte diese löbliche Absicht unterstützen, indem die Höhe der Gebühren geprüft, eventuell gesenkt oder zumindest angepasst wird“, erklärt Golland.

Tatsächlich teilt NRW-Innenminister Ralf Jäger dem Abgeordneten mit, dass die Gebühren vor dem Hintergrund der Kampagne „Riegel vor“ überprüft und neu bewertet werden sollen.

Jäger betont, die Polizei sei verpflichtet, Alarmen nachzugehen, und dies sei stets mit hohem Personal- und Zeitaufwand verbunden. Die Gebühr dient somit als Ausgleich für den unnötigen Aufwand bei Fehlalarmen.

Der Unterschied zwischen Gebühren für Fehlalarme in privaten Wohnobjekten und solchen, wo der Alarm gleich der Polizei gemeldet wird, beruht auf der unterschiedlichen Grundlage. Banken oder öffentliche Einrichtungen sind Vertragspartner eines Betreibers von Alarmanlagen, der einen Konzessionsvertrag mit dem Land NRW besitzt. Geben Anlagen ohne Anschluss an die Polizei aufgrund eines technischen Fehlers Alarm, gilt aber die Landesgebührenordnung.

„Auch diese unterschiedliche Verteilung muss auf den Prüfstand“, betont Golland. „Schließlich ist der normale Bürger üblicherweise nicht so finanzstark wie ein Geschäftsinhaber oder gar ein Geldinstitut.“

Weitere Informationen:
Antwort auf Kleine Anfrage (Originalversion)