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Beiträge dienen der Deckung einer Dienstleistung. Wenn die Kita nun streikbedingt geschlossen hat, warum sollten Eltern dann Kitabeiträge nicht zurückverlangen können, fragen sich die CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland und Bernhard Tenhumberg.

Die CDU-Abgeordneten hinterfragen nun die Position der Landesregierung im Kitabeitragsstreit. Nachdem die Bezirksregierung Düsseldorf Nothaushaltskommunen die Rückerstattung von Beiträgen untersagt hat, weil dies eine sogenannte freiwillige Leistung wäre, ist die Verunsicherung groß. „Es wäre vielmehr die Frage zu stellen, ob Kommunen nicht zu einer generellen Erstattung verpflichtet sind“, schreiben die Christdemokraten in ihrer Anfrage.

Konkret fragen die Abgeordneten: „Wieso wird die Rückzahlung eines Beitrages für eine nicht erbrachte Leistung als freiwillig definiert?“ Zudem wollen sie wissen, warum eine Kommune ohne Gegenleistung einen Kitabeitrag verlangen darf und aus welchen Grundlagen diese Auffassungen beruhen.

Weitere Informationen:
Kleine Anfrage (Drucksache 16/8755)