Private Haushalte müssen ab sofort keine Gebühr mehr für Fehlalarme zahlen, wie das NRW-Innenministerium jetzt mitteilte. Die Landesregierung habe beschlossen, die bisher fällige Verwaltungsgebühr von 110 Euro nicht mehr zu erheben. Dies war der Fall, wenn eine Alarmanlage auslöste und die Polizei ausrückte, ohne dass tatsächlich Gefahr bestand.
„Jetzt hat Innenminister Jäger plötzlich erkannt, dass es kontraproduktiv ist, Hausbesitzer für Fehlalarme zur Kasse zu bitten – ich habe bereits vor einem knappen Jahr gefordert, diese Gebühr zu senken oder ganz abzuschaffen“, betont der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland. Im August 2015 hatte er per Kleiner Anfrage bei Jäger nachgehakt, wie eine Zahlung von 110 Euro bei falschem Alarm zu der landesweiten Kampagne „Riegel vor“ der Polizei NRW passt, die Hausbesitzer auffordert, ihr Eigentum u.a. durch Alarmanlagen zu schützen. Mehr noch: Die Gebühr für private Haushalte war höher als die Gebühr für Banken oder Einzelhändler (87 Euro).
„Jetzt hat die Landesregierung den Widerspruch aufgehoben, wenn auch reichlich spät“, so Innenexperte Golland. „Man kann jedem Bürger nur raten, sich nun auch tatsächlich mit einer Alarmanlage vor Einbruch zu schützen. Denn die Einbruchskriminalität in NRW ist nach wie vor hoch, die Aufklärungsrate sehr gering. Auch das ist ein Versäumnis von Rot-Grün.“
Die Landesregierung hat sich bei der Überprüfung der Gebühren für Fehlalarme viel Zeit gelassen: Bereits in der Antwort auf Gollands Anfrage vom vergangenen Jahr hatte Jäger angekündigt, das Landeskriminalamt werde die übliche Praxis unter die Lupe nehmen. Ein dreiviertel Jahr lang bewegte sich daraufhin nichts mehr. Der Abgeordnete hakte im Juni noch einmal nach und wies auf das hohe Kostenrisiko für private Haushalte hin.
Golland: „Es freut mich, dass wir auch aus der Opposition heraus mit unseren Forderungen bei der Landesregierung Gehör finden und einen Beitrag für die Innere Sicherheit in NRW leisten konnten.“