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118 Personen, die politisch motivierter Kriminalität verdächtigt werden, stehen in Nordrhein-Westfalen unter sogenannter „Polizeilicher Beobachtung“ (Stand 10.05.2016). 78 von ihnen stehen in Zusammenhang mit terroristischer bzw. extremistischer Ausländerkriminalität. Zu den 40 weiteren ausgeschriebenen Personen kann Innenminister Ralf Jäger keine konkreten Angaben machen. Diese stehen jedoch in jedem Fall in Zusammenhang mit politisch motivierter Kriminalität. Der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland hatte um Informationen zu Umfang und Anwendung der Maßnahme gebeten.

Voraussetzung für eine richterlich angeordnete „Polizeiliche Beobachtung“ sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat von erheblicher Bedeutung. Die maximale Beobachtungszeit beträgt ein Jahr. Wenn Personen, die unter polizeilicher Beobachtung stehen, von der Polizei angetroffen werden, bekommt die ausschreibende Behörde Kenntnis über Ort, Zeit und Anlass der Überprüfung. Zudem können personenbezogene Daten von Begleitern und Fahrzeuginformationen weitergegeben werden. Insgesamt sind in NRW 1.407 Personen zur „Polizeilichen Beobachtung“ ausgeschrieben, darunter sind 1140 Fälle von Führungsaufsicht, also Straftäter, bei denen die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass sie weitere Straftaten begehen könnten.

Golland: „Die Frage stellt sich, ob und wie die aus der Polizeilichen Beobachtung gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet und tatsächlich verwendet werden. Wie hilfreich und effektiv ist dieses Instrument zum Beispiel bei der Terrorabwehr?“

Weitere Informationen: Vorlage 16/3990