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CDU-Landtagsabgeordnete Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos: Über 184 Millionen Euro im Rahmen des GFG 2023 für unsere Städte

„Das Land Nordrhein-Westfalen erweist sich als verlässlicher Partner der Kommunen in unruhigen Zeiten. Das Gemeindefinanzierungsgesetz bleibt ein stabiler und wesentlicher Pfeiler der Förderung der Städte und Gemeinden durch die Landesregierung.“ So bewerten die CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos, die von NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) vorgelegten Eckpunkte zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023.

Danach werden in die zehn Städte des Rhein-Erft-Kreises über 184 Millionen Euro an Gesamtzuweisungen fließen (184.009.074,48 Euro). Darunter fallen Pauschalen für Aufwand und Unterhaltung 3.993.713,62 Euro, Sport: 1.772.067 Euro, Bildung: 16.875.434, Euro, Allgemeine Investitionen: 27.466.021,86 Euro.

Schlüsselzuweisungen sind im kommunalen Finanzausgleich des Landes Nordrhein-Westfalen das zentrale Element zur Verteilung der Steuerverbundmasse. Sie berechnen sich nach der Steuerkraft der Kommunen einerseits sowie nach deren Finanzbedarf andererseits. Mit den Pauschalen unterstützt das Land darüber hinaus die Städte und Gemeinden bei der Behebung von Investitions- und Sanierungsstaus.

Im Einzelnen sieht der Entwurf des GFG für die zehn Städte im Rhein-Erft-Kreis vor:

Golland, Okos und Plonsker: „Diese Zahlen machen deutlich: Mit dem GFG für 2023 stärken wir die Finanzkraft und die Investitionskraft der Kommunen. Die Städte im Rhein-Erft-Kreis können sich auf das Land verlassen.“

Hintergrund:

Die Landesregierung hat die Eckpunkte zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 in der Kabinettsitzung am 16. August 2022 beraten und beschlossen.

Nach Abschluss der maßgeblichen Referenzperiode für die kommunale Steuerkraft wurde der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen beauftragt, die gemeinsame Arbeitskreisrechnung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände für das GFG 2023 zu erstellen.
Dieser Arbeitskreis-Rechnung liegen das Ist-Aufkommen der relevanten Verbundsteuern für den Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 30. Juni 2022 und die Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2022 für den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 30. September 2022 zu Grunde.

Die jetzige Veröffentlichung dieser Arbeitskreis-Rechnung dient der Orientierung für die kommunalen Haushaltsplanungen. Eine Modellrechnung mit der für das GFG 2023 zu Grunde zu legenden Finanzausgleichsmasse wird voraussichtlich nach dem 30. September 2022 und damit nach Ende des Verbundzeitraumes veröffentlicht.

(Foto: CDU / Gregor Golland, Romina Plonsker und Thomas Okos (v.l.n.r.) im Landtag Nordrhein-Westfalen)