Der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland möchte von der nordrhein-westfälischen Landesregierung, mittels einer parlamentarischen Kleinen Anfrage, die Hintergründe eines öffentlich ausgetragenen Streits zwischen der Gewerkschaft der Polizei (GDP), Hundeführern, -trainern und dem Landesamt für Aus- und Fortbildung der Polizei (LAFP) erfahren.
Die GdP in Münster und einige Hundeführer im Land erheben schwere Vorwürfe gegen das LAFP. Dieses habe einen Hundetrainer mit einer Pressemitteilung vorverurteilt und die Identifizierung seiner Person leichtfertig hingenommen. In einem offenen Brief und diversen Medien ist gar von einer „öffentlichen Hinrichtung“ die Rede.
Dem Beamten, der offenbar seit Jahren eine feste Größe in der Hundeausbildung ist, werden vom LAFP u.a. sexuelle Belästigung, Prüfungsschummelei und Mobbing vorgeworfen. Gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Seine Nebentätigkeit als Hundetrainer für die K9-Ausbildung darf er nicht mehr ausüben. Nunmehr ist einzig das LAFP für die Hundeausbildung zuständig.
Nun soll der Landesinnenminister dem CDU-Innenpolitiker Golland die Richtlinien zur Polizeihundeausbildung und die Unterschiede zwischen der sogenannten K9-Ausbildung und der Methode des LAFP erläutern. Darüber hinaus will der Abgeordnete wissen, warum man das Disziplinarverfahren gegen den beschuldigten Beamten öffentlich gemacht und ob sich der Anfangsverdacht zwischenzeitlich erhärtet hat. Darüber hinaus fragt Golland den Innenminister, ob er ausschließen könne, dass das LAFP den externen Hundetrainer mit der Veröffentlichung der Vorwürfe gegen ihn loswerden wollte, wie es in einem offenen Brief von Hundeführern angedeutet wird.
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Drucksache 16/7748