Seite wählen

Dürfen die Verbindungsdaten von Telefon und Internet zur Verbrechensbekämpfung gespeichert werden? Der Europäische Gerichtshof hatte im Frühjahr 2014 entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Nach den Terroranschlägen von Paris werden jedoch die Forderungen nach einer Überarbeitung der EU-Richtlinie wieder laut. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dies vor wenigen Wochen in die politische Diskussion eingebracht.

Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland erfahren hat, sind Landesinnenminister Ralf Jäger und Bundesjustizminister Heiko Maas (beide SPD) in der Sache nicht einer Meinung. Jäger hat sich im Fernsehen klar für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesprochen. Sie sei zur Aufklärung von Verbrechen und Terroranschlägen „hilfreich“. Maas argumentiert dagegen, dass die Datensammlung keine Verbrechen verhindere, und will das Urteil des europäischen Gerichtshofes abwarten.

Innenexperte Golland möchte daher im Rahmen einer Kleinen Anfrage wissen, wie die Landesregierung die ablehnende Haltung des Bundesjustizministers beurteilt. Der Abgeordnete fragt, ob Landesinnenminister Jäger an seiner Einstellung festhält, in welchem Umfang er sich für eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzt und ob die Landesregierung eine entsprechende Initiative starten wird.

„Die Vorratsdatenspeicherung ist ein enorm wichtiges Ermittlungswerkzeug zum Schutz der Bürger“, betont Golland. In Frankreich, wo die Speicherung der Daten für zwölf Monate erlaubt ist, sei so die schnelle Aufklärung der furchtbaren Terroranschläge gelungen. „Hält der Innenminister die französische Praxis der Vorratsdatenspeicherung für einen sinnvollen Weg?“, fragt der CDU-Politiker. Er unterstreicht, dass lediglich Verbindungsdaten, keine Kommunikationsinhalte gespeichert werden sollen. Zudem erfolge die Speicherung zunächst nur beim Provider. „Die Sicherheitsbehörden können erst nach richterlicher Anordnung auf die Daten zugreifen.“

Weitere Informationen:
Kleine Anfrage 16/7785