Seite wählen

Bis Straftäter in Nordrhein-Westfalen für Bagatellfälle verurteilt werden, vergeht in der Regel viel zu viel Zeit – mit dem Ergebnis, dass die Strafe keinen wirklichen Effekt hat und Wiederholungen der Tat vorprogrammiert sind.

Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland erfahren hat, gibt es in der Schweiz einen guten Lösungsansatz für solche Fälle. Im Kanton St. Gallen kann der Staatsanwalt in Bagatellfällen nach der Strafuntersuchung selbst einen „Strafbefehl“ aussprechen, und zwar in Form einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze oder einer Freiheitsstrafe bis zu 180 Tage. Akzeptiert der Beschuldigte, wird der Strafbefehl zum vollstreckbaren Urteil, wenn nicht, geht es vor Gericht.

Dieses beschleunigte Verfahren wird seit 2010 vor allem bei Ausschreitungen von Fußball-Hooligans oder Vergehen bei anderen Großveranstaltungen angewendet. Spätestens nach 24 Stunden gibt es einen Strafbefehl inklusive Stadionverbot oder ähnlicher Auflagen. Da die Beweislagen eindeutig dokumentiert sind, gibt es nur wenige Einsprüche – auf die Tat folgt somit unmittelbar die Strafe.

„Der Staat tritt auf diese Weise mit harter Hand gegen Hooligans und gewaltbereite Demonstranten auf“, erläutert Golland. Das Verfahren funktioniert offenbar, denn Straftaten rund um Sportveranstaltungen sind in der Schweiz zurückgegangen. „Werden die Täter gleich nach der Begehung der Tat festgenommen, befragt und bestraft, ist die Akzeptanz höher, als wenn Wochen bis zu einer Entscheidung vergehen“, betont der CDU-Innenexperte.

Er fragt die Landesregierung daher in einer parlamentarischen Kleinen Anfrage, ob dieses Verfahren auch ein Modell für NRW sein könnte. Zudem möchte der Abgeordnete wissen, ob das deutsche Modell des „Staatsanwaltes vor Ort“ im Jugendstrafrecht als Erfolg gewertet wird.

Weitere Informationen:
Kleine Anfrage (Drucksache 16/7885)