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Zu der Absage eines ursprünglich im Oktober geplanten Pressetermins zur Gründung des Vereins LEAP Deutschland werden widersprüchliche Aussagen getroffen. Polizeipräsident Wimber lässt über seine Pressestelle organisatorische Gründe vorschieben, die Landesregierung bestätigt eine Dienstanweisung, in der sie ein öffentliches Auftreten für LEAP untersagt wurde.

Am 22. Oktober 2014 sollte der Verein „LEAP Deutschland“ (Law Enforcement Against Prohibition) gegründet werden. Der Verein setzt sich für die Legalisierung sogenannter weicher Drogen, wie Cannabis, ein. Als Vorsitzender war Hubert Wimber vorgesehen, der Polizeichef von Münster ist. Sein Engagement wurde Medienberichten zur Folge vom Innenministerium untersagt. Daraufhin kam es zwar nicht zur Vereinsgründung, allerdings wurde der Termin in das nächste Jahr verschoben. Der Münsteraner Polizeipräsident wird im Mai 2015 pensioniert.

Den Vorgang nutzte der CDU-Abgeordnete Gregor Golland, um die grundsätzliche Position der Landesregierung zur Legalisierung von weichen Drogen und den augenscheinlich skurrilen Vorgang im Innenministerium zu hinterfragen. Der Polizeipräsident verstoße weder gegen Recht und Gesetz noch bestehe Zweifel, dass er seinen Grundpflichten einer Vorbildfunktion insbesondere für Kinder und Jugendliche nicht gerecht werde. Auf die Frage von Golland, ob Herrn Wimber die Mitarbeit im Verein LEAP dienstlich untersagt wurde, bestätigt die Landesregierung, dass der Polizeipräsident schriftlich eine Genehmigung eingefordert habe. Sodann seien ihm alle öffentlichen Handlungen und Erklärungen in Zusammenhang mit LEAP während seiner Amtszeit als Polizeipräsident untersagt worden.  „Dieser Vorgang bleibt kurios“, kommentiert der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland das Schreiben. „Offenbar hat der Innenminister in seiner ersten, damaligen Reaktion nicht die Wahrheit gesagt. Das Vertrauensverhältnis zwischen Jäger und Wimber ist öffentlich beschädigt.“

Eine generelle Legalisierung weicher Drogen lehnt die Landesregierung in Hinblick auf die mit dem Konsum verbundenen gesundheitlichen Risiken – insbesondere bei Jugendlichen – ab.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage können Sie hier nachlesen.