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Die Lebensmittelüberwachung gehört zur Daseinsvorsorge des Staates. Der Verbraucherschutz liegt im öffentlichen Interesse. Die EU plant Berichten zur Folge die Revision der Verordnung EG 882/2004, die den Mitgliedsstaaten der EU künftig ermöglichen soll, Pflichtgebühren für Lebensmittelkontrollen zu erheben. Offenbar hat der Bundesrat am 11. Oktober 2013 in seiner Stellungnahme zur Revision der Verordnung bereits erkennen lassen, dass man eine generelle Verpflichtung zur Gebührenerhebung begrüßen würde.

Das bedeutet, dass jeder Betrieb, der kontrolliert wird, eine Gebühr zu zahlen hätte. Für die Kontrolleure und Betriebe entstehen so zusätzliche Bürokratie und Kosten. Die Qualität der Prüfung würde aber durch diese Maßnahme unberührt bleiben. Die Mehrkosten werden letztendlich auf den Endkunden abgewälzt.

Vor diesem Hintergrund fragt der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland in einer Kleinen Anfrage, wie sich die Landesregierung zu dieser Revision positioniert und ob die Einführung von Pflichtgebühren für Lebensmittelkontrollen in NRW geplant sei. „Des Weiteren möchte ich wissen, ob das Land plant, in dem Fall einer flexiblen Gebührenlösung auf EU Ebene dennoch Gebühren zu erheben,“ so Golland.

Die Kleine Anfrage können Sie hier nachlesen.